zürich braucht grössere parkplätze

ok, der mini der ist einfach schlecht geparkt, aber der arme range rover sport passt ja gar nicht ins feld. was kann er dafür, dass er so immens gewachsen ist? es ist wirklich eine sauerei, dass in der stadt nur so winzige parklücken angeboten werden! 😉

the devil wears prada

runway istdas modemagazin und miranda priestly ist die drachenlady an der spitze. sie terrorisiert sämtliche angestellten, so auch die naive landschönheit andrea. sie wird trotz ihrer unpassenden kleidung assistentin der herausgeberin. permanent wird sie von arbeit geradezu überhäuft und kassiert trotz ordentlicher leistung auch noch haufenweise kritik. als andrea ihre garderobe anpasst, ändert sich ihr verhältnis schlagartig. kleider machen eben leute. dass sie dabei ihr privatleben und ihre freunde komplett vernachlässigt fällt ihr nicht auf.


anne hathaway, meryl streep

der film von david frankel ist recht unterhaltsam. die story ist voraussehbar. dafür gefallen meryl streep (genial!) und anne hathaway (süss). überhaupt ist es angenehm, für einmal einen hollywoodfilm zu sehen, in dem es eigentlich nur um frauen geht. wer gerne einmal einen blick in die brutale welt der mode werfen möchte, kann sich den film anschauen. wer eine schenkelklopferkomödie erwartet wird aber sicher enttäuscht. es ist eher die scharfe bösartigkeit, die dem film die erwünschte komik verleiht.

fc luzern – fc sion 1:1

es war die 94. minute. eine minute, die es aufgrund der angezeigten drei nachspielminuten gar nie hätte geben dürfen. sion glich aus, luzerns dreipunkteträume waren mit einem schuss von gelson fernandes zerschlagen. nur zu gut hätten die zähler in den fahrplan von sforza gepasst, endlich hätte man sich etwas von den abstiegsplätzen absetzen können.

zuvor hatte sion zu beginn des spiels stark gespielt. im tor des fc luzern hielt aber david zibung einmal mehr glänzend. und so traf tchouga auf einen sensationellen pass von sam am nicht sonderlich gut aussehenden vailati vorbei… der fcl führte gegen das übermächtige sion. es folgten weitere torchancen in blauweiss, die klarste versiebte tchouga aus offsideposition. somit stand es zur pause 1:0, und alle luzerner waren damit wohl zufrieden. ausser vielleicht andreoli, der nach einer halben stunde bereits ausgewechselt wurde. ich persönlich konnte nicht wirklich nachvollziehen, weshalb der wechsel vorgenommen wurde.

fabian lustenberger ersetzte andreoli mit viel engagement. immer wieder konnte er nur unsanft gebremst werden. zwei mal sah es relativ deutlich nach einem penalty aus. vor allem jene szene, in welcher ein sionspieler lustenberger mit dem fuss am kopf erwischte, hätte einen strafstoss verdient. viel klarere elfmeter gibt es eigentlich nicht. egal. in der zweiten hälfte zog sich die sforza-elf mehr und mehr zurück. stürmer n’tiamoah wurde durch haudegen bader, der offensiv aktive paquito durch verteidiger diethelm ersetzt. die taktik war klar, der vorsprung sollte über die zeit gerettet werden. defensiv stand man sicher und wenn doch ein ball auf das tor kam hielt zibung vorzüglich. und als sich aziawonou in der nachspielzeit an der gegnerischen grundlinie festsetzen konnte, schien der sieg perfekt. doch es folgte ein letzter angriff der sittener, der auch eine unsaubere aktion gegenüber mario cantaluppi enthielt. der circhetta-pfiff blieb aus, um wenige sekunden doch zu erklingen. 1:1. das elend war perfekt.

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unsinn im tagesanzeiger:

Im Rudel bedrängten sie > die Luzerner] Circhetta und dessen Assistenten. Goalie Zibung konnte erst von zwei Security-Angestellten von einer Dummheit abgehalten werden.

das stimmt nicht. ich stand nur einige meter davon weg. es war vor allem patrick foletti, der den fcl-goalie aufhielt. dieser ging nur verbal auf die sittener spieler los. also kein grund zur panik. aufgrund der provokationen von reset und kuljic war zibungs reaktion verständlich.

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daten

Luzern – Sion 1:1 (1:0)

Allmend. – 7495 Zuschauer. – SR Circhetta. – Tore: 24. Tchouga 1:0. 94. Gelson 1:1.

Luzern: Zibung; Sam, Mettomo, Dal Santo, Claudio Lustenberger; Paquito (76. Diethelm), Cantaluppi, Aziawonou, Andreoli (31. Fabian Lustenberger); Tchouga, N’Tiamoah (67. Bader).

Sion: Vailati; Skaljic, Sarni, Kali, Arnaud Bühler; Gelson; Ahoueya (55. Reset), Chedli (70. Saborio), Obradovic, Regazzoni (85. Diallo); Kuljic.

Bemerkungen: Luzern ohne Righetti, Mehmeti und Christophe Lambert (beide verletzt), Sion ohne João Pinto (gesperrt) und Carlitos (rekonvaleszent) sowie Gaspoz, Chihab, Meoli und Di Zenzo (alle verletzt). Verwarnungen: 7. Sam (Foul). 26. Gelson (Foul). 54. N’Tiamoah (Foul). 91. Sarni (Foul).

[quelle: tagesanzeiger online]

lange nicht mehr gelacht?

für alle, denen es an diesem nebligen, feuchten herbsttag etwas langweilig ist hab› ich ein lustiges filmchen hochgeladen. zu finden ist der spassmacher bei den files. viel spass! 🙂

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saic auf dem rong wei?

weil ford dem chinesischen hersteller saic (shanghai automotive industry corporation) die namensrechten an rover vor der nase weggeschnappt hat, können die chinesen ihre rover nicht mehr so nennen. obwohl es eigentlich nur neue varianten der bekannten rover 75 und 25 sein werden.

interessant ist der modellname des ersten autos, welches unter der neuen markeroewe erscheinen soll:rong *wei.* da fragt man sich, ob die chinesen nicht ein wenig auf demfalschenweg sind.

welches ist die wichtigste stadt der schweiz? die umfrage

gerade war ich in paris, der unangefochtenen hauptstadt frankreichs. in der schweiz ist die situation etwas anders. unser land ist nicht so zentralistisch ausgerichtet, was natürlich historische gründe hat. trotzdem wage ich die frage, welches denn die wichtigste stadt der schweiz sei.

ist es (bundes-)bern, ist es die börsenstadt zürich, ist es chemiecity basel, ist es das schöne luzern, ist es das weltoffene genf, ist es das unauffällige winterthur, ist es olmatown st.gallen oder ist es die stadt zwischen den weinbergen, lausanne?

corinnes neue brille – die resultate

aus zwanzig verschiedenen brillen konnte man auswählen. die modelle 1, 2 und 10 wurden am häufigsten gewählt. dabei sprach sich ein grosser anteil (31%) für das erste modell aus, für das zweite stimmten immerhin noch 11% und 7% entschieden sich für modell 10.



doch in wirklichkeit hat corinne die brille nummer 11 ausgewählt. wie man im folgenden bild sieht, steht sie ihr bestens. 🙂

peinliche niederlage gegen österreich

weltrang nummer 14 trifft auf nobody aus den alpen. so grossmundig traten die schweizer vor dem spiel auf. nach dem spiel ist man um eine erfahrung reicher. 2:1 gewinnt die österreichische nationalmannschaft gegen die schweizer nati. vor allem in der ersten hälfte war es peinlich, wie arrogant die schweizer auftraten. zu sicher war man sich anscheinend, den vermeintlich schwachen gegner an die wand zu spielen. es kam genau umgekehrt, die schweizer leisteten sich extrem viele fehlpässe und die österreicher spielten powerfussball. nein, so wird das nichts mit dem europameistertitel 2008. aber bis dahin hat köbi kuhn ja noch ein weilchen zeit, sich eine wirklich motivierte truppe zusammenzustellen. die heutige war es auf jeden fall nicht.

daten

Österreich – Schweiz 2:1 (2:0)

Tivolistadion, Innsbruck. – 11’000 Zuschauer (ausverkauft). – Schiedsrichter: Svendsen (Dä). – Tore: 24. Linz (Foulpenalty) 1:0. 36. Kuljic 2:0. 70. Streller 2:1.

Österreich: Macho; Ertl, Hiden, Stranzl (46. Feldhofer), Fuchs; Ivanschitz, Aufhauser, Prager (84. Garics), Weissenberger (90. Eder); Kuljic (83. Leitgeb), Linz (61. Akagündüz).

Schweiz: Benaglio (46. Coltorti); Philipp Degen, Djourou, Müller (41. Grichting), Magnin (46. Spycher); Gygax (69. Wicky), Cabanas, Vogel (46. Huggel), Barnetta; Lustrinelli (46. Hakan Yakin), Streller.

Bemerkungen: Österreich ohne Janko (verletzt). Schweiz ohne Frei (verletzt). 41. Müller mit verletzt ausgeschieden. Verwarnungen: 28. Magnin (Reklamieren), 44. Weissenberger (Unsportlichkeit), 58. Feldhofer (Foul), 59. Degen (Foul), 84. Prager (Reklamieren), 88. Cabanas (Unsportlichkeit), 88. Aufhauser (Unsportlichkeit).

[quelle: nzz-online]

was wir gerade verpassen

gerade jetzt findet die «fliegerdemonstration axalp-ebenfluh» statt. aufgrund des leider schönen wetters dürfte es kein problem sein, diese kindische veranstaltung durchzuführen. im rahmen der show fliegen nicht nur die patrouille suisse, die f/a-18 der schweizer armee und deren super puma. auch fallschirmspringer sind zu beobachten. und als kleines, herziges,militantes militärisches i-tüpfelchen ballern die f/a-18 hornets mit scharfer munition. jaja, man muss ja auch wissen, wie das zeugs einschlägt. dasmuss einfach getestet werden. sonst wüsste man im ernstfall ja gar nicht, wie man denn reagieren müsste.

ob man die versorgung der verletzten und den abtransport der gefallenen auch gleich live ausprobiert?

von wegen meinungsfreiheit und so..

dieblocherverzapftindertürkeibullshitgeschichte nervt mich ja noch immer gewaltig. was fast noch schlimmer ist: die stete berufung gewisser herren (nein, damen tun das bislang nicht, oder?) auf die meinungsfreiheit. leider oder zum glück bin ich ja kein jurist. deshalb könnte ich das in eigenen worten wohl nicht passend ausdrücken. ist auch nicht nötig, denn daniel jositsch hat sich bereits darum gekümmert. der professor für strafrecht und straf­prozessrecht an der universität zürich erklärt die ganze geschichte so, dass sie selbst von hardman verstanden werden sollte.

Völkermord leugnen verletzt, Herr Blocher!

Bei der Strafnorm gegen den Rassismus geht es um weit mehr als das Leugnen von Völkermord. Und nicht nur dieses Gesetz schränkt die Meinungsfreiheit ein.

Anlässlich seines Türkei-Besuchs kriti­sierte Bundesrat Christoph Blocher die Antirassismus-Strafnorm. Er be­zog sich dabei insbesondere auf das Verbot, Völkermord zu leugnen, und kündigte an, eine Änderung der Strafnorm zu prüfen. Diese Äusserung des Justizministers hat die Gemüter erregt. Besonders heikel ist, dass sie ausgerech­net in der Türkei erfolgte, besteht zwischen der Türkei und der Schweiz auf Grund zweier Straf­verfahren gegen türkische Staatsangehörige doch mit Bezug auf die Rassendiskriminierungs-Straf­norm ein gespanntes Verhältnis.

Die Antirassismus-Strafnorm wurde im Jahr 1995 nach erfolgreicher Volksabstimmung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Sie hat den Schutz der Menschenwürde zur Aufgabe und soll verhindern, dass Angehörige betroffener Bevöl­kerungsgruppen durch rassistische Äusserungen und Angriffe verletzt werden. Bestraft werden daher der Aufruf zu Hass oder Diskriminierung; das Verbreiten von rassistischen Theorien; ras­sistische Propaganda; die eigentliche diskrimi­nierende Äusserung oder entsprechende An­griffe; die rassistisch begründete Verweigerung öffentlicher Leistung; und das Leugnen von Völ­kermord. Die so genannte Auschwitzlüge, auf die sich der Justizminister bezieht, ist also nur eine Facette strafbarer Rassendiskriminierung. Be­straft werden Personen, die aus rassistischen Gründen einen Völkermord leugnen oder ihn grob verharmlosen oder rechtfertigen. Dabei geht es ausdrücklich nur um Völkermorde, die historisch belegt sind. Zudem ist die Tat nur strafbar, wenn sie öffentlich und nicht bloss im privaten Rahmen geschieht.

Warum das Leugnen bestrafen?

Man kann sich mit Bezug auf die Bestrafung der Auschwitzlüge natürlich die Frage stellen, warum Unverbesserliche, die klar feststellbare Tatsachen wie den Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg leugnen, bestraft werden sol­len. Einerseits stellen solche Behauptungen trotz ihrer klaren Unrichtigkeit immer eine gewisse Gefahr dar, da beispielsweise bei Jugendlichen das Risiko einer Beeinflussung besteht. Anderer­seits (und das ist der Hauptgrund, warum das Leugnen von Völkermord bestraft wird) sind sol­che Behauptungen für die Angehörigen der be­troffenen Bevölkerungsgruppe sehr schmerz­hafte Angriffe, die sie im Kern ihrer Menschen­würde und ihrer Existenzberechtigung treffen.

Ein Völkermord ist darauf ausgerichtet, eine durch ihre Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder Ethnie gekennzeichnete Gruppe von Men­schen zu vernichten. Es handelt sich dabei um ei­nes der schlimmsten Verbrechen. Wer eine sol­che Tat in Frage stellt, entzieht den Betroffenen den Anspruch, als Opfer akzeptiert zu werden, und rechtfertigt direkt oder indirekt den Völker­mord. Das Verbot, Völkermord zu leugnen, be­trifft in der Praxis nur ganz wenige Personen. Die meisten Fälle beziehen sich auf das Leugnen des Holocausts im Dritten Reich. Aktuell sind aber auch zwei Fälle hängig, bei denen es um das Leugnen des Völkermords an den Armeniern durch türkische Staatsangehörige geht.

Justizminister Blocher behauptet, mit diesem Gesetz werde die Meinungsäusserungsfreiheit übermässig eingeschränkt. Die Meinungsäusse­rungsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. So hat auch Blocher sich vor kurzem an einem Karikatu­risten gestört, der den Justizminister in seinen Zeichnungen angegriffen hatte. Die Freiheit der Meinungsäusserung ist also dort zu begrenzen, wo die Betroffenen in einem Mass angegriffen werden, das nicht toleriert werden kann. Auch Bundesrat Blocher fordert dieses Recht selbstver­ständlich für sich ein, wenn er selbst betroffen ist. Da das Leugnen eines Völkermords die ange­griffene Bevölkerungsgruppe sehr stark verletzt, ist eine Einschränkung der Meinungsäusserungs­freiheit in diesem Bereich notwendig. Dies insbe­sondere, weil die Auswirkungen eines solchen Verbots alles andere als gravierend sind. Denn die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölke­rung hat keinen Bedarf nach der Freiheit, öffent­lich einen Völkermord in Frage zu stellen.

Auch die Behauptung, die Strafnorm sei aus­schliesslich zum Schutz der Opfer des Holocaust geschaffen worden, ist falsch. Vielmehr wurde die Norm ganz bewusst ausgeweitet, weil nicht einzusehen ist, weshalb nur eine bestimmte Be­völkerungsgruppe vor solchen Angriffen ge­schützt werden sollte. Hätte der Gesetzgeber eine entsprechende Einschränkung des Gesetzes vorgenommen, hätte man mit jedem Recht den Vorwurf der Einseitigkeit gemacht.

Natürlich spricht nichts dagegen, dass der Jus­tizminister sich für die Änderung eines Strafge­setzes ausspricht. Seine Kritik am Verbot der Au­schwitzlüge anlässlich des Türkei-Besuchs und mit Bezug auf konkrete Fälle ist aber weder not­wendig noch passend. Eine allfällige Entschei­dung, ob Anpassungsbedarf bezüglich der Anti­rassismus- Strafnorm besteht, hätten Bundesrat und Parlament zu fällen. Dort muss diese Diskus­sion stattfinden und nicht im Ausland im Rahmen eines Staatsbesuchs.

Öl ins Feuer gegossen

Dass Bundesrat Blocher dieses heikle Thema ausgerechnet in der Türkei aufbrachte, ist sicher kein Zufall. Es ist ihm bestens bekannt, dass zur­zeit Verfahren gegen zwei Türken laufen, die den Völkermord an den Armeniern bestreiten. Ob die beiden sich strafbar gemacht haben oder nicht, wird der Strafrichter entscheiden müssen. Die Äusserung des Justizministers birgt dabei aber die Gefahr einer unangemessenen Einwirkung auf die laufenden Verfahren. Die von Bundesrat Blocher gewählte Vorgehensweise ist nicht der Beginn einer sachlichen Diskussion über die Antirassismus-Strafnorm, sondern eine gewal­tige Ladung Öl, die in ein bereits loderndes Feuer gegossen wird.

[quelle: tagesanzeiger]