landgericht hamburg zu blogkommentaren

Das Landgericht Hamburg sorgt wieder einmal für Unverständnis und Aufregung bei Betreibern von Blogs und Online-Foren. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Betreiber alle Kommentare vor der Veröffentlichung gegenlesen und auf mögliche Rechtsverletzungen prüfen.
quelle: pcwelt.de

so eine geschichte hat ja schliesslich auch watashi.ch das genick gebrochen. fragt sich nur, wie sehr das die schweizer internetgemeinde generell tangiert.

7 Antworten auf „landgericht hamburg zu blogkommentaren“

  1. Realitätsfern…
    Zeigt wieder mal sehr schön, dass da Leute über Sachen bestimmen, von denen sie nicht die geringste Ahnung haben. Ich meine, in einem üblichen Blog ist das Gegenlesen aller Kommentare ja theoretisch noch machbar, wenn auch schon sehr mühsam. In Foren mit mehreren Hundert Usern ist das jedoch schlicht nicht möglich…

  2. gegenlesen…
    gegenlesen würde ja noch gehen, aber wie soll der gegenlesende wissen, welche beiträge gegen das gesetz verstossen? muss man da vorher studiert haben?

  3. heikel
    ich sehe das auch als sehr heikel. ausserdem müsste man dann nicht nur das einheimische, sondern auch das deutsche, österreichische, französische…. gesetz auswendig können.

  4. Outsourcen!
    >gegenlesen würde ja noch gehen, aber wie soll der gegenlesende wissen, welche beiträge gegen das gesetz verstossen? muss man da vorher studiert haben?
    Ich sehe da gewaltiges Marktpotential für günstige chinesische Rechtsanwälte… 😀

  5. @chuebel
    Für solche Urteile ist übrigens immer und ausschliesslich das Landgericht Hamburg zuständig….
    meinst Du das im zwingenden sinne? ich habe einfach gelesen, dass die hamburger da jeweils sehr krasse urteile erarbeiten. aber es ist nicht so, dass man sich an dieses landgericht wenden /muss,/ wenn es um einen fall dieser art geht. oder?

  6. neinnein!
    zwingend ist es nicht, jedoch kann man bei verstössen im internet etwas freier sein bei der bestimmung des gerichtsstandes. der gerichtsstand ist je nach dem an verschiedenen orten. standardmässig immer am wohnsitz des beklagten. bei konsumentenstreitigkeiten auch am wohnsitz des klägers und bei unerlaubten handlungen (wie persönlichkeitsverletzung) auch am ort, an dem der erfolg eintritt oder die handlung begangen wurde (erfolgs- oder handlungsort). in der schweiz steht dies im gerichtsstandsgesetz, international gilt das lugano übereinkommen.

    verletzt du jemanden im internet, kann er grunds. überall klagen, wo der erfolg eintritt, was eigentlich überall wäre, wo man die seite abrufen kann. da dies jedoch zu weit geht, grenzt man es noch ein bischen ein: die veröffentlichung im internet muss für die wahrnehmung in diesem ort bestimmt sein. dafür nimmt man indizien wie sprache, top-level-domain, etc.

    das landgericht hamburg ist bekannt für seine strenge haltung bzgl. forenhaftung, also werden viele verletzte dort zu klagen versuchen und den gerichtsstand wahrscheinlich auch bekommen.

    es gibt auch einen ziemlich berühmten fall des landgerichtes berlin, in welchem die forenbetreiber geschützt wurden. das ist der fall meinprof.de.. wer sich dafür interssiert : link

    da hat das landgericht bestimmt, dass posts erst nach kenntnisnahme gelöscht werden müssen. irgendwann wird der bgz in deutschland definitiv entscheiden und wir wissen, woran man ist.

Schreiben Sie einen Kommentar zu amade.ch Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.