Vice-Artikel zur «Sexaffäre»

Ich bringe den hier, damit man ihn auch weiterhin lesen kann.

Von Nadja Brenneisen auf Vice

Fragen, die wir zur „Zuger Sexaffäre“ noch stellen müssen

Die „Zuger Sexaffäre» nahm im vergangenen Dezember ihren Anfang. Der Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin seien an der Landammannfeier K.O.-Tropfen verabreicht worden. Im Krankenhaus wurde Geschlechtsverkehr nachgewiesen. Der Hauptverdächtigte ist Markus Hürlimann, damaliger SVP-Präsident des Kantons Zug. Im Artikel Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung haben wir den Fall erstmals behandelt. Mittlerweile ist das Verfahren eingestellt worden. Wir haben die Gerichts- und Krankenhausakten einer genauen Prüfung unterzogen.

Medial scheint der Fall Spiess-Hegglin bereits totdiskutiert zu sein. Jedes Blatt hat über die Landammanfeier geschrieben, an welcher der damalige SVP-Präsident des Kantons Zug der Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin K.O.-Tropfen verabreicht und sie anschliessend missbraucht haben soll.

Niemand ausser die beiden Politiker (und vielleicht einem weiteren Mittäter) kann abschliessend wissen, was in jener Nacht geschah. Und trotzdem ziehen scharenweise Social-Media-Fackelzüge durch die virtuellen Strassen und bezichtigen Jolanda Spiess-Hegglin der Lüge. Mittelalterliche Phänomene werden wiederbelebt: Eine Frau wird an den Pranger gestellt, die sagt, dass sie einen Übergriff erleben musste. Die wenigsten glauben ihr, jeder erlaubt sich aber ein Urteil. Was folgt, ist eine anmassende Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit.

Die SVP verpasst der Grünen-Politikerin gar im neuen Video einen Seitenhieb, indem sie irgendeinen Heini Zuger Kirsch trinken und anschliessend benebelt mit dem Kopf neben einem Fläschchen mit der Etikette „K.O-Tropfen» aufschlagen lässt. Diese hämischen Dreistigkeiten brachten mich dazu, die Prozess- und Spitals-Akten des Falles Spiess-Hegglin/Hürlimann noch einmal durchzugehen und mich mit dem Fall zu beschäftigen. Dabei sind mir einige Ungereimtheiten aufgefallen.

Der Flashback

Gegen einen zweiten SVPler lief ein Verfahren, nachdem sich Spiess-Hegglin in einem Flashback an dessen Anwesenheit erinnert. Laut Aussageprotokoll wacht Jolanda Spiess-Hegglin am Folgetag der Landammanfeier mit starken Schmerzen im Intimbereich auf. Sie erinnert sich nicht an die vergangene Nacht, weiss aber eindeutig, dass mit ihr etwas nicht stimmt und dass der Badezimmerboden von einem Flecken erbrochenem Randensalat besudelt ist. Sie will klare Gedanken fassen. Deshalb lässt sie sich wie jeden Sonntag ein Bad einlaufen. Sie taucht ab, lässt ihren Gedanken freien Lauf.

Und dann—ganz plötzlich—hat sie ein Bild im Kopf. Ein Flashback, wie ihre Psychologin ihr später erklären wird: Sie nimmt grelles Licht über sich wahr. Dann einen lauten, kurzen Knall. Sie sieht Markus Hürlimann mit entblösstem Unterkörper und erigiertem Penis in eindeutiger Handlung vor sich stehen. Sie dreht ihren Kopf zur Seite und erblickt ein zweites, hämisch grinsendes Gesicht eines Mannes, der ihr ebenfalls nicht fremd ist (und den Zuger Politkreisen auch nicht).

Wichtige Tests und eine Speicherkarte gehen vergessen

Spiess-Hegglin fährt also ins Spital. In der Aufnahme erklärt sie, dass sie vermutlich vergewaltigt worden sei, und dass sie auch K.O.-Tropfen vermutet. Zunächst wird Frau Spiess-Hegglin ins Wartezimmer beordert. Dort wird sie nach einer unüblich langen Weile von einer Praktikantin abgeholt, die Jolanda Spiess-Hegglin nach dem vorgeschriebenen Standard-Vorgehen bei einer Vergewaltigung untersucht.

Dass keine Speicherkarte im Fotoapparat ist, als Blessuren fotografiert werden, fällt an dieser Stelle niemandem auf. Viel gravierender ist allerdings der Punkt, dass man Frau Spiess-Hegglin nicht sofort Blut- und Urinproben abnimmt. Auch kein simples „Vergessen» funktioniert hier als Ausrede. Bei einem Verdacht auf GHB ist das Krankenhaus verpflichtet, als allererstes die vermuteten Substanzen zu sichern. Aus gutem Grund: GHB ist nur 6 bis 12 Stunden nachweisbar. Blut und Urin wurden der jungen Politikerin allerdings erst nach rund 20 Stunden abgenommen, was ein positives Testergebnis ohnehin verunmöglicht hat.

Gutachten basiert auf Falschaussagen

Da die Tests im Spital kein GHB nachweisen, beschliesst die zuständige Staatsanwältin, einen Haarprobentest durchführen zu lassen. GHB ist aber auch im Haar kaum nachweisbar, das negative Ergebnis also schon im Vorhinein voraussehbar.

Trotzdem stürzt sich die Presse auf das Ergebnis und sieht damit den Beweis erbracht, dass Jolanda Spiess-Hegglin lügt. Für die juristischen Untersuchungen lässt die Staatsanwältin schliesslich ein neutrales Gutachten erstellen, das einschätzen sollte, ob Jolanda Spiess-Hegglins Zustand während der Landammannfeier dem typischen Wirkungsprofil von K.O.-Tropfen entsprach.

Doch wie erstellt man ein neutrales Gutachten über jemanden, der sich nicht erinnert und ergo keine Aussagen machen kann? Man befragt Zeugen. Vor allem die Aussagen eines weiteren SVP-Politikers beschrieben Frau Spiess-Hegglins Zustand.

Beim Studieren der Akten erwiesen sich einige Aussagen des Mannes aber als Falschaussagen. Im Einvernahmeprotokoll dieses Mannes lese ich beispielsweise, dass er Frau Spiess-Hegglin zusammen mit Herrn Hürlimann schon vor der Feier beim gemeinsamen Glühweintrinken gesehen haben will.

Diese und weitere Aussagen des SVPlers wurden gemäss Gerichtsakten mittlerweile widerlegt. Dass sich das Gutachten trotzdem auf Aussagen eines offensichtlich nicht glaubwürdigen Zeugen stützt, scheint niemand zu hinterfragen. Spiess-Hegglins Anwalt reichte deshalb am 20. August neue Beweisanträge bei der Staatsanwaltschaft ein: Er will ein neues Gutachten, das sich nicht auf dieses unglaubwürdige Aussageprotokoll stützt. Der Antrag wird von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

GHB kann nicht nachgewiesen werden, DNA aber schon.

Am 26. Februar übergibt das Institut für Rechtsmedizin der Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen: Man findet in der Vagina von Jolanda Spiess-Hegglin DNA-Spuren, die von Markus Hürlimann stammen. Auf ihrem Slip findet man Sperma-Spuren. Aber auch unter dem Fingernagel von Jolanda Spiess-Hegglin sind männliche DNA-Spuren nachweisbar. Zu wem diese gehören, weiss man allerdings nicht. Das Institut für Rechtsmedizin schreibt in seinem Bericht: „Hürlimann ist somit als Spurengeber bezüglich der in beiden Fingerschmutzresservaten nachgewiesenen DNA-Rückstände einer männlichen Person ausgeschlossen.»

Es würde nun nahe liegen, dass eine Probe bei dem Mann aus Spiess-Hegglins Flashback entnommen werden müsste. Bevor diese Spuren aber gesichert werden, sagt eine Zeugin aus, sie habe jenen Abend zusammen mit diesem Mann verbracht und laut Aussageprotokoll „nicht gesehen, dass er weggegangen wäre». Diese Zeugenaussage stellt seine Mittäterschaft in Frage. Doch wieso macht man keinen DNA-Test, um ihn als Mittäter auszuschliessen?

Marcel Schlatter, Sprecher der Zuger Staatsanwaltschaft, schreibt mir auf meine Nachfrage: „Das DNA-Mischprofil, das man an Frau Spiess› Finger gefunden hat, ist nicht auswertbar.» Bei meinen Recherchen finde ich heraus, dass auch am rechten Bändel des String-Tangas DNA-Spuren gefunden wurden. Es handelt sich hier um ein DNA-Mischprofil, das von Markus Hürlimann stammt, aber auch von einer unbekannten, weiteren Person. Im Bericht vom Institut für Rechtsmedizin steht: „Die unbekannte, männliche Person, deren Y-DNA-Profil in den Fingernagelschmutzresservaten nachgewiesen wurde, kann ebenfalls als anteiliger Spurengeber nicht ausgeschlossen werden.»

So frage ich erneut bei Marcel Schlatter nach, ob denn auch die DNA-Spuren auf dem Bändel des String-Tangas nicht auswertbar gewesen seien. Ich will wissen, ob man keinen DNA-Abgleich mit der Person aus Spiess-Hegglins Flashback gemacht habe, weil die Zeugin im Sinne dieser Person ausgesagt hatte. Ich erhalte die kurze Antwort: „Nur jene unter dem Fingernagel. Die Gebrüder Hätte und Wäre spielen in der Strafverfolgung keine Rolle. Wir fokussieren uns auf die Fakten.» Sind eindeutig vorhandene DNA-Spuren keine Fakten?

Ich erkläre Herrn Schlatter, dass ich im Besitz des Berichts des Instituts für Rechtsmedizin bin und bitte ihn, mir abschliessend zu sagen, wieso diese Drittperson nicht zumindest als Spurengeber ausgeschlossen wurde. Auch hier erhalte ich eine äusserst verwirrende, kurze Email: „ … weil es die DNA von Hürlimann ist. Verstehen Sie, was eine DNA-Spur ist?» Ich frage mich, ob Herr Schlatter versteht, was ein Mischprofil ist und was anteilgebend bedeutet. Zu wem die DNA-Spur gehört, scheint hier niemanden zu interessieren.

Jack Ryan—melde dich!

Dann meldet sich „Jack Ryan». In einer E-Mail wendet sich der Hacker an die Partei von Frau Spiess-Hegglin. Darin schreibt er, dass er das Handy eines Mannes aus SVP-Kreisen gehackt habe. Auf diesem Handy seien Fotos und Filmaufnahmen der fraglichen Ereignisse zu sehen. Spiess-Hegglins Anwalt reicht am 20. August einen neuen Beweisantrag ein und fordert, dass diesem Absender nachgegangen wird. Auch dieser Beweisantrag wird abgelehnt.

Blinde Passagiere oder blinde Fahrer?

Eine weitere wichtige Spur bleibt ergebnislos. Da Jolanda Spiess-Hegglin nicht weiss, wie sie nach Hause gekommen ist, glauben die Ermittler Herrn Hürlimanns Aussage, sie im Taxi heimbegleitet zu haben. Wer in einem Taxi fährt, hat Kontakt zu einem Fahrer. Dieser Fahrer könnte wichtige Hinweise darüber liefern, in welchem Zustand sich Spiess-Hegglin befunden hat. Ihr Mann sagt aus, ihr Make-up sei verschmiert gewesen, als sie nach Hause kam. Sie habe ausgesehen, als ob sie geweint hätte.

Ein Polizist lieferte daraufhin einen Hinweis, dass sich seine Nachbarin in der Taxi-Szene auskenne und man wisse, wer diese Fahrt gemacht haben soll. Nennen wir ihn Slati. Slati ist Serbe und sagt bei der polizeilichen Einvernahme, die erst einen Monat nach der Landammanfeier erfolgt, aus, noch nie etwas vom Fall Spiess-Hegglin gehört zu haben. Er konsumiere nur serbische Medien. Er wisse auch nicht, ob er diese Fahrt gemacht habe.

Der zuständige Sachbearbeiter des Polizeiamts—ebenfalls ein SVP-Kantonsrat—lässt Slatis Fahrtenschreiber nicht auswerten, mit der Begründung, dass Slati diesen wohl ohnehin manipuliert habe. Wieso weiss die Taxi-Szene, dass Slati diese Fahrt gemacht haben soll, nicht aber Slati? Würde die Auswertung des Fahrtenschreibers zeigen, dass Slati diese fragliche Fahrt nicht gemacht haben kann? Und wem ist es zuträglich, dass Slati nichts gehört oder gesehen hat?

Wir fassen zusammen: Worte von Zeugen entlasten Hauptverdächtige genug, um die Wahrheit nicht zu überprüfen und keine DNA-Tests durchzuführen. Anordnungen eines Mitarbeiters des Polizeiamts reichen aus, um wichtigen Zeugen für die Aufklärung eines solchen Falles nicht weiter nachzugehen und Fahrtenschreiber eventuell manipulierte Fahrtenschreiber sein zu lassen.

Worte einer Frau, die sagt, vergewaltigt worden zu sein, scheinen allerdings kaum Gewicht zu haben, solange die Frau nicht beweisen kann, den Geschlechtsverkehr—der durch DNA-Spuren bewiesen und im ärztlichen Bericht vermerkt ist—nicht gewollt zu haben. Diese Worte scheinen nicht auszureichen, um eine sofortige Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der elektronischen Geräte zu erreichen. Sie reichen aber aus, damit die Presse sich auf die Frau stürzt und verkürzte Headlines, die sich schlimmer als eine juristische Verurteilung auswirken, in die Tasten hackt.

Rote Flecken, arge Schmerzen

Spiess-Hegglin unternimmt einen letzten Versuch, auf ihr Leid und die Schwere dieser Geschehnisse und Verurteilungen aufmerksam zu machen. Sie gibt der Öffentlichkeit ein letztes Stück ihrer Privatsphäre—Diagnose: Gebärmuttersenkung. Spiess-Hegglin hat seit der Geburt ihres dritten Kindes eine stark abgesenkte Gebärmutter, die höchst druckempfindlich ist. Mit ihrem Mann musste sie erst wieder Strategien entwickeln, um überhaupt Sex zu haben. Viel Zeit und langsames Eindringen. Vertrauen.

Als ihr Gynäkologe Spiess-Hegglin eine Kupferspirale einsetzte, erbrach sich die Grünen-Politikerin noch in der Arztpraxis aufgrund ihrer Schmerzen. In der Captains Lounge im Restaurant Schiff hatten Barangestellte an drei verschiedenen Stellen im Raum rote Flecken entdeckt. Erbrochener Randensalat.

Ein kleines Detail hat die Presse noch nicht herausgefunden, sonst wäre garantiert bereits eine entsprechende Headline in Schriftgrösse 48 gedruckt worden. Bei Jolanda Spiess-Hegglin wurde auch Anal-Sex vollzogen, so ist es im Spitalbericht vermerkt. Eine abgesenkte Gebärmutter kann bei vaginalem Geschlechtsverkehr nämlich stören. Spiess-Hegglin mag keinen Anal-Sex. Auch nicht mit ihrem Mann. Aber wie kann sie das beweisen, ausser durch Worte?

Und was ist mit „in dubio pro duriore»?

Schlussendlich beschliesst die Staatsanwaltschaft, die Untersuchungen einzustellen. Dieser Entschluss ist aber fragwürdig. Bei der Frage, ob ein Verfahren einzustellen oder Anklage zu erheben ist, gilt der Grundsatz „in dubio pro duriore». Er verlangt, dass das Verfahren im Zweifel seinen Fortgang nimmt. Anklage muss erhoben werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Gleich verhält es sich in der Regel, wenn sich die Wahrscheinlichkeiten die Waage halten. Bei zweifelhafter Beweislage hat nicht die Staatsanwaltschaft über die Stichhaltigkeit des strafrechtlichen Vorwurfs zu entscheiden, sondern das zuständige Gericht. Auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft teilt mir ihr Mediensprecher Marcel Schlatter die offizielle Begründung mit: „In der Strafuntersuchung liessen sich keine Hinweise finden, wonach die Lokalpolitikerin zu irgendeinem Zeitpunkt während der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 wegen GHB oder anderer Substanzen widerstandsunfähig war.»

Nicht erwiesene Widerstandsunfähigkeit—kein Missbrauch?

In der Medienmitteilung titelt die Strafuntersuchungsbehörde: „Keine Schändung—Strafuntersuchung eingestellt.» Die Untersuchungen wurden eingestellt, weil keine Widerstandsunfähigkeit bewiesen werden konnte. Der Tatbestand einer Schändung ist damit schlicht nicht beweisbar. Doch: Ist es nicht eine Vergewaltigung, wenn eine Frau sagt, sie habe den Geschlechtsverkehr nicht gewollt? Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Fall Spiess-Hegglin nicht wegen Vergewaltigung, weil sich Spiess-Hegglin an nichts erinnert. Um wegen einer Vergewaltigung zu ermitteln, muss es einen Menschen geben, der sagt, vergewaltigt worden zu sein oder eine Vergewaltigung gesehen zu haben. Doch weder Jolanda Spiess-Hegglin, noch ein Zeuge, hat den Akt als solchen gesehen. Und wie weit soll man einem Flashback glauben?

Die Staatsanwältin hätte allerdings im vorliegenden Fall einen solchen Sachverhalt formulieren dürfen. Denn es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft auf eine entsprechende Behauptung des Opfers wartet, wenn sich dieses nicht mehr erinnert und mit dieser Behauptung eine Ehrverletzungsklage durch Herrn Hürlimann am Hals hätte.

Nehmen wir an, Frau Spiess-Hegglin hat tatsächlich einen Filmriss aufgrund irgendwelcher Substanzen oder einer posttraumatischen Amnesie: Weil sie sich nicht an die Vergewaltigung erinnert, kann sie diese nicht anzeigen. Sie kann nur die Schändung geltend machen. Die Schändung aber verlangt, dass sie widerstandsunfähig gewesen war. Und das kann sie nicht mehr beweisen.

Dies kann so nur einer Frau passieren

Das zweifelhafte Vorgehen des Spitals, die Kommunikation der Staatsanwaltschaft mit den Medien und die Berichtserstattung der Medien selbst haben es Spiess-Hegglin verunmöglicht, wichtigen Fragen zu einem offensichtlichen Eingriff in ihre intime Integrität in Würde nachzugehen. Stattdessen wurde sie mit ihrem Anliegen einem höhnischen Publikum vorgeführt, wegen unterstellten Lügen an den Pranger gestellt und hat zur Belustigung der Pendler beim morgendlichen Zeitungslesen beigetragen. Dies kann so nur einer Frau passieren. Und wenn schon über sonst nichts, sollten wir uns alleine darüber schon dringend Gedanken machen.

 

Wenn ich de chönnt bhalte..

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Als wir den schwarzen Aventador in Zürichs Ausgangsviertel erblickten, ging es nur Sekunden und schon standen fünf weitere Leute um den Supersportwagen herum. Ein kleiner (vielleicht so 11 Jahre alt) Fan frage mich, ob es meiner sein. Ich musste verneinen. Er ging weg und kam gleich wieder, um ein Handybild zu schiessen. Und dann sagte er:

Aso wenn ich de chönnt bhalte… würd ich de bhalte.

 

Hat auch BMW beschissen?

Grundsätzlich gilt: Bei der BMW Group wird nicht manipuliert, und wir halten uns selbstverständlich in jedem Land an die gesetzlichen Vorgaben und erfüllen alle lokalen Testvorgaben.

So wird ein Sprecher von BMW in einem Online-Artikel des Blick zitiert. Auch als Sympathisant von BMW würde ich ehrlich gesagt dagegen wetten. Ich glaube nicht, dass der VW-Konzern als einziger diese Tricks angewendet hat.

Die Anstalt

Ich mag Die Anstalt ja sowieso. Aber was die gestern da abgeliefert haben, war schon ganz grosses Kino. Weit über die Grenzen des guten Geschmacks hinaus wurde da bitterböse über den Umgang mit den Flüchtlingen philosophiert. Aber keine Angst, es wurden auch Lösungen präsentiert. Total unmögliche zwar, aber immerhin. 😉 Hier gibt’s die ganze Sendung für all jene, die am TV keine Replay-Funktion haben.

EXPO 2015 am Weekend – ein paar Tipps

Die EXPO 2015 läuft nur noch bis Ende Oktober. Aber vielleicht gibt es doch noch Leute, die sich überlegen nach Milano zu fahren. Denn: Lohnen tut es sich allemal. Wenn man kann, sollte man auf jeden Fall unter der Woche hingehen. Wir konnten nicht. Das hiess dann neben überteuerten Hotelpreisen auch noch ziemlich lange Schlangen vor so ziemlich allem. Warum es sich trotzdem lohnt, hinzugehen?

  • Alleine die Architektur der Pavillons ist sehr spannend.
  • Die Qualität der einzelnen Pavillons schwankt zwar stark, dennoch ist es interessant zu sehen, wie sich die einzelnen Länder selbst darstellen.
  • Das Essen (vor allem in oder an den Pavillons selbst) ist sehr vielseitig und häufig auch richtig lecker.
  • Ich bezweifle, dass es in naher Zukunft wieder eine Weltausstellung geben wird, die so schnell erreicht werden kann.
  • Am Wochenende sind die Menschenmassen an sich schon recht beeindruckend, die Grösse des Geländes ist es sowieso.

Also… an den Wochenenden hat es wirklich unglaublich viele Leute. Wie viele genau? Am Samstag 19. September waren es zum Beispiel 241,934 und wir vier. Auch wenn das Gelände 1,1 Quadratkilometer gross ist – das ist wirklich eine enorme Masse. Darum gibt es auch wirklich vor allem lange Schlangen. Schon am Morgen kann es sein, dass man einfach mal eine Stunde ansteht, um überhaupt auf das Gelände zu kommen. Was wären also die Tipps?

  • Wer anstehen nicht so mag (und mal ehrlich, wer mag es schon?), kann sich die kleineren in Cluster organisierten Stände ansehen. Die sind zwar ziemlich rudimentär, bieten aber einige Abwechslung und scheinen mir auch sehr authentisch zu sein. Von spartanisch (Griechenland), über einen Raum voller kaufbaren Holzfiguren (Ghana) und einen Raum voller unkaufbarer Dinge (Sri Lanka) ist so ziemlich alles dabei.
  • Es geht ja ums Essen. Also will man auch gut futtern. Aber wo? Einige Pavillons bieten die Möglichkeit, gleich im Anschluss an die Ausstellung zu essen. Nur einer hat uns aber richtig überzeugt: Israel. Es gibt Hummus, Falafel und Shakshuka in hervorragender Qualität, frisch gemacht und dazu noch gar nicht mal so teuer. Ausserdem ist der Essensstand auch ohne Besuch der Ausstellung zugänglich. Und: Es gibt praktisch keine Schlangen. Fazit: Unbedingt dort essen.
  • Von den grossen Pavillons haben uns zwei besonders gefallen: Iran und Polen. Beide zeigen eine schöne Ausstellung, die das Thema gut aufgreifen. Ausserdem waren die Anstehzeiten bei beiden sehr erträglich.
  • Wenn es warm ist (bei uns ca. 28 Grad) ist man froh, dass es an einigen Orten Wasserstellen hat, die sogar Wasser mit Kohlensäure speien. Es ist also eine gute Idee, eine PET- oder andere Flasche im Gepäck zu haben, die man immer wieder neu auffüllt.
  • Das Essen in den Restaurants würden wir nicht empfehlen. Zum einen ist die Organisation sehr italienisch, zum anderen sind die Preise vielerorts deutlich zu hoch für das Gebotene. Kommt dazu, dass man auch dort häufig länger ansteht. Auch für die Pizza gleich beim riesigen Pavillon Italiens steht man lange an. Die ist allerdings ziemlich lecker. Bestellen tut man übrigens an der Kaffeebar auf der anderen Gebäudeseite (logisch, oder?).
  • Wie es sich mit den Parkplätzen verhält, weiss ich nicht. Aber einige von ihnen sind auf jeden Fall ganz schön weit vom Gelände entfernt. Wir hatten unser Hotel (Italiana Hotels – eher überteuert) im nahen Rho, das mit dem Zug nur eine Haltestelle von Milano Fiera entfernt ist. Die Züge fahren zwar … ähm italienisch. Aber wenn sie dann kommen, sind sie modern, schnell, sauber und auch nicht zu überfüllt.

 Expo 2015 Milano

Polo Hofer live – doch noch

«Wer ist das erste Mal bei einem Hofer-Konzert?» Ein paar wenige Hände gehen in die Luft – auch meine. Also wieder einer, den ich von der Konzert-Bucketlist streichen kann. Der 70-jährige meinte, das sei ja wohl langsam Zeit. Und das Publikum sei ja eher so mittelalt. Nicht mittelmässig war das Konzert, das mit vielen Klassikern auch die gusseiserne Fraktion zufriedengestellt haben dürfte.

Highlight für mich war Mempis in einer sehr langen Version und natürlich Polos Singpose, die ganz offensichtlich auch die Gallaghers inspierert hat. Möge Polo noch lange nicht das letzte Tram nehmen…

Peinlicher Porsche-Chef

Das autonome Fahren stellt für mich einen Hype dar, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Ich frage mich immer, wie ein Programmierer, der um die 4.000 Euro im Monat verdient, mit seiner Arbeit entscheiden können soll, ob ein autonom fahrendes Auto im Zweifelsfall nach rechts in den LKW schießt oder nach links in einen Kleinwagen.

Das hat nicht irgendwer gesagt, nein, es war Matthias Müller. Der Porsche-Chef hat sich nicht nur im Ton vergriffen, seine Aussage ist auch total sinnbefreit. Aber es ist bei den deutschen Herstellern halt leider noch immer gerne so, dass alles, was die anderen können, sowieso nichts taugt. Im nächsten Satz lobt er dann nämlich die eigenen Assistenzsysteme. Ich würde wetten, dass Porsche innerhalb der nächsten 10 Jahre ein autonomes Fahrzeug zeigen wird, wer hält dagegen?