Hitlergruss reloaded

Richtig, die bescheuerte Geste hat keine zusätzliche Aufmerksamkeit verdient. Da sie aktuell aber sowieso da ist, weise ich an dieser Stelle mal wieder auf meine ganz persönliche Geschichte hin.

Ich kann momentan nicht einmal sagen, ob ich den Entscheid des Bundesgerichts wirklich schlecht finde. Man würde ja denken, der Gruss sei verboten. Aber:

Das Bundesgericht sieht die Sache anders. Es weist darauf hin, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht schon durch das blosse öffentliche Bekenntnis zum Nationalsozialismus erfüllt wird. Vielmehr müsse der Täter die rassendiskriminierende Ideologie öffentlich «verbreiten», also dafür werben mit dem Ziel, andere Menschen für die geäusserten Gedanken zu gewinnen oder sie in ihrer Überzeugung zu festigen. Daraus folgt: Wer öffentlich unter Gesinnungsgenossen die Hand zum Hitlergruss erhebt, ist vor dem Gesetz kein Rassist, weil er keine Werbung macht.

Aus dem NZZ-Artikel zum Thema.

Wahrscheinlich ist das sogar sinnvoll. Nur wird es schwierig sein, jeweils die Intention mit Straffolge zu beweisen, wenn der Grüssende jene «nicht werbende» Motivation vorschiebt.

Ebenfalls unglücklich ist die Lage bekanntlich bei den Symbolen, die man für verboten hält. So ist ein Hakenkreuz nicht immer verboten. Und man kann nicht einfach die Verwendung der Zahl 88 verbeiten, weil das die in Zahlen ausgedrückten Initialen des Diktators sind.

Eine Antwort auf „Hitlergruss reloaded“

  1. Ebenfalls unglücklich ist die Lage bekanntlich bei den Symbolen, die man für verboten hält. So ist ein Hakenkreuz nicht immer verboten.

    Findest du, dass das ein Problem ist?

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