der luzerner pranger

Wer kennt einer dieser unbekannten Männer.
so steht es auf der website der luzerner kantonspolizei. und trotz fallfehler ist klar, was da vor sich geht: der pranger ist zurück. überrascht hat mich die miese bildqualität der fotos. ich dachte, für die jagd auf das böse sei nur die beste technik gut genug?! jedenfalls kann man jetzt hier schauen, ob man einen der noch unbekannten übeltäter der schlägereien nach dem cuphalbfinal in luzern erkennt. immerhin verschwinden die bilder nach identifikation der betroffenen wieder vom netz.

33 Antworten auf „der luzerner pranger“

  1. zaubertrick
    > immerhin verschwinden die bilder nach identifikation der betroffenen wieder vom netz
    und die jobs der leute auf den bildern verschwinden ebenfalls, unabhängig davon ob sie jetzt etwas gemacht haben oder nicht.

  2. verschwindibus
    die fotos verschwinden von der seite der kantonspolizei – jedoch nicht aus dem netz – das netz vergiss nie (nie!)!

  3. pranger?
    ein pranger diente früher dazu, einen bereits festgenommenen der öffentlichkeit vorzuführen und blosszustellen. hier geht es nicht darum, jemanden blosszustellen, sondern ausfindig zu machen. von pranger zu sprechen halte ich daher für reichlich übertrieben. als fahndungs-technik finde ich das vorgehen i.o.

  4. pranger!
    ein problem ist beispielsweise die vorverurteilung durch die öffentlichkeit. man könnte also sagen: während früher erst verurteilte täter an den pranger gestellt wurden, macht man das heute sogar schon vorher. weiter bleiben die bilder ja wie von christian angedeutet eben auch nach löschung vom kapoluserver online erhalten.

  5. wen interessiert die motivation?
    >ein pranger diente früher dazu, einen bereits festgenommenen der öffentlichkeit vorzuführen und blosszustellen. hier geht es nicht darum, jemanden blosszustellen, sondern ausfindig zu machen.
    du argumentierst über die motivation der leute, die die fotos veröffentlichen. wen interessiert’s? das ist doch völlig irrelevant; wir reden über das resultat, und das ist das selbe wie beim mittelalterlichen pranger, wie du selber definierst:

    > der öffentlichkeit vorzuführen und blosszustellen

    > von pranger zu sprechen halte ich daher für reichlich übertrieben. als fahndungs-technik finde ich das vorgehen i.o.
    öffentlichkeitsfahndung wird normalerweise nur bei bedeutsamen fällen angewendet, genau wegen den problemen die für die gesuchten personen verursacht werden. bei einer unter mordverdacht stehenden person beispielsweise macht es womöglich sinn, das allgemeingut über das gut der gesuchten person zu stellen. aber bei einem trottel, der an einer massenprügelei teilgenommen hat? stellt er für irgend jemanden (ausser vielleicht sich selbst) eine unmittelbare gefahr dar, so dass er unbedingt sofort gefunden werden muss?

  6. irrelevant?
    >du argumentierst über die motivation der leute, die die fotos veröffentlichen. wen interessiert’s? das ist doch völlig irrelevant

    die verhältnismässigkeit staatlichen handelns taucht in der bundesverfassung recht früh auf. das abwägen von erwartetem nutzen (motivation der kapo) und kosten (für die abgebildeten) der veröffentlichung ist also mitnichten so irrelevant wie du schreibst. aber so wie du in deinem zweiten absatz weiterschreibst denke ich, dass du das eigentlich gleich siehst.

  7. stimmt
    mein argument war nicht präzise. du hast effektiv nicht über die motivation argumentiert, sondern über den erwarteten nutzen. damit ist der erste teil meines kommentars keine sinnvolle replik.

  8. zu
    Naja, die meisten auf den Fotos haben ja schon gecheckt, was sie zum Eigenschutz machen können -> vermummen. Inwiefern das zur Entspannung der Situation bei Krawallen beiträgt ist natürlich fraglich…

  9. happy end
    >Naja, die meisten auf den Fotos haben ja schon gecheckt, was sie zum Eigenschutz machen können -> vermummen.
    ja, in zukunft werden das wohl mehr tun, mit dem resultat dass nur noch wirklich unschuldige erkennbar auf den fotos erscheinen werden. und dann wird das vermummungsverbot ausgeweitet bis die fasnacht verboten wird, was dem ganzen doch noch ein happy end gibt 🙂

  10. Ich war einer der 90 %, die letztes Wochenende mit «Ja» gestimmt haben. Und ja, ich gebe zu: es war eine emotional geprägte Entscheidung.

    Ich möchte nicht warten, bis es den ersten Toten gibt. Ich möchte keine anarchistische Zustände an Bahnhöfen mehr, wo sich mein Kind und ich um das Leben fürchten müssen. usw..
    Diese Idioten müssen einfach weg! Die Methode mit dem Bilder-Ins-Internet-Stellen ist natürlich ein Eingriff in die Privatsphäre. Wer sich aber normenkonform verhält, wie es sich gehört an Fussballspielen und vor/nach dem Spiel, hat bestimmt nichts zu befürchten.

  11. Brave New World
    > Ich möchte nicht warten, bis es den ersten Toten gibt
    Dann bist du sicher auch dafür dass Sport verboten wird, und Autos, und das Verlassen des Hauses ganz allgemein, und Kochen. Kochen ist besonders gefährlich. Denk nur an die heissen Herdplatten und das kochende Wasser.

    Menschen sind mies darin, Gefahren intuitiv (oder emotional) korrekt abzuschätzen. Du wirst ganz bestimmt nicht wegen einem Fussballfan sterben, sondern entweder an einer Herzkreislaufkrankheit oder an Krebs, versprochen.

    > Diese Idioten müssen einfach weg! (…) Wer sich aber normenkonform verhält, wie es sich gehört an Fussballspielen und vor/nach dem Spiel, hat bestimmt nichts zu befürchten
    Vielen Dank dass du für mich entschieden hast dass in diesem Land keine nicht «normenkonformen» Menschen Platz haben. Lieber keine nicht «normenkonformen» Menschen haben als vor imaginären Bedrohungen Angst haben müssen, nicht wahr? Wo wir schon dabei sind, Fussballfans sind nicht die einzigen nicht «normenkonformen» Menschen, die mir Angst machen. Wie wär’s mit einer Liste von Bevölkerungsgruppen, die nicht der schweizerischen «Norm» entsprechen? Ich persönlich habe vor allem vor Kindern Angst, insbesondere seit ich The Ring gesehen habe. Ich finde, die sind nicht ganz normenkonform, und ich will mich nicht um das Leben fürchten müssen wenn ich so einen kleinen miesen Samara-Verschnitt auf der Strasse sehe!

    Ernsthaft, es ist ziemlich unfair, andere Leute aufgrund von – wie du selber sagst – rein emotional und nicht objektiv begründeten Ängsten zu bestrafen.

    Ausserdem: Dass du so viel Vertrauen in Polizei und Staat hast ist schön. Nicht schön ist, dass du für mich entschieden hast dass ich dieses Vertrauen auch haben muss. Es ist eben nicht so, dass «normenkonformes» Leben vor unverdienter Verfolgung schützt; deshalb haben wir einen Rechtsstaat, in dem man sich verteidigen kann bevor man bestraft wird. Nur: Dieser Pranger ist an sich schon Strafe. Erscheint mein Bild nun als Chaot im Internet wenn ich versehentlich in eine Demo gerate, oder wenn die Polizei sich dazu entscheidet eine illegale Party aufzulösen und ich gerade am falschen Park vorbeispaziere? Es ist statistisch gesehen unmöglich, dass nur Schuldige angeprangert werden.

    Und selbst wenn du recht hast und wir in einem imaginären Schlaraffenland leben in dem nur Schuldige an diesen Pranger kommen: Was genau ist denn gut an einer Welt, wenn sich alle «normenkonform» verhalten müssen? Fortschritt entsteht nur dort wo die Leute den Status Quo in Frage stellen. Die wichtigsten Menschen in der Geschichte waren immer die Leute, die sich nicht «normenkonform» verhalten haben.

    Wenn du das nächste mal die Bibliothek besuchst empfehle ich 1984 und Brave New World.

  12. «Fortschritt entsteht nur dort wo die Leute den Status Quo in Frage stellen. Die wichtigsten Menschen in der Geschichte waren immer die Leute, die sich nicht «normenkonform» verhalten haben.»

    Erzähle das einem, der eine brennende Fackel von einem «Fussballfan» an den Kopf geknallt bekommt…

  13. Gute-Nacht-Geschichte
    >>»Fortschritt entsteht nur dort wo die Leute den Status Quo in Frage stellen. Die wichtigsten Menschen in der Geschichte waren immer die Leute, die sich nicht «normenkonform» verhalten haben.»
    >Erzähle das einem, der eine brennende Fackel von einem «Fussballfan» an den Kopf geknallt bekommt…
    Ja, eine potentielle brennende Fackel auf dem Kopf ist natürlich wichtiger als die Freiheit der Gesellschaft, oder der Fortschritt einer ganzen Generation. Wir können nicht riskieren dass irgend jemandem irgend etwas passiert, deshalb müssen wir alles verbieten was potentiell gefährlich sein könnte und alle Leute an den Pranger stellen die andere Leute gefährden. Womit wir wieder bei Sport, Autos und Kochen wären. Ich fordere: Köche an den Pranger!

    Wir leben nicht in einer risikofreien Welt und werden nie in einer risikofreien Welt leben; deswegen auf Freiheiten zu verzichten macht dich nicht sicherer, sondernnoch weniger sicher. Deine Freiheiten beschützen dich vor der einzigen Entität in deinem Leben, die ein Gewaltmonopol hat.

    Wenn du so sehr Angst vor Fussballfans hast kannst du den Match ja auch einfach im TV schauen statt deswegen anderen Leuten ihre Freiheiten und Rechte wegzunehmen.

    Abgesehen davon ist dein Argument polemisch und nicht sehr sinnvoll; du gehst nicht auf meine Aussagen ein, sondern erzählst eine Geschichte, die meiner Meinung die Legitimität entziehen und Angst verursachen soll. Das kann ich auch: [/»Erzähle das einem, der von der Polizei zu unrecht an den Pranger gestellt wird, seinen Job und seine Familie verliert, in der Gosse landet und Selbstmord begeht.»/] Ha, meine Geschichte ist brutaler als deine, in deiner kriegt bloss jemand eine Fackel an den Kopf, in meinerstirbt er! Meine Geschichte macht mehr Angst als deine, ergo muss ich recht haben, nicht wahr?

    Eine imaginäre Person mit einer brennenden Fackel am Kopf ist kein legitimes, realitätsbasiertes Argument, sondern eine selektive, überzeichnete Karikatur, ein polemischer Slogan.

  14. lieber anonymer feigling
    zuerst mal besten dank dafür, dass Du Dich hier an der diskussion beteiligst. ich finde es allerdings schade, dass Du nicht mit Deinem namen (oder zumindest einem einprägsamen pseudonym) dazu stehen kannst.

    ich glaube, wir sind uns einig, das etwas geschehen muss. interessant ist aber, dass präventive massnahmen häufig von einer mehrheit abgelehnt werden. dagegen hat man schnell eine grosse menge befürworter beisammen, wenn es darum geht, mutmassliche täter möglichst brutal zu bestrafen. ich weiss nicht, wie es Dir geht, aber mir wäre lieber, diese dinge würden gar nicht erst passieren. dazu wurde bspw. in zürich jüngst ein alkoholverbot im und um das stadion angeregt. doch die beizer waren gar nicht «amused». ähnlich verhält es sich mit eingangskontrollen. jeder ärgert sich, wenn er lange anstehen muss und dann auch noch abgetastet wird. Du wirst natürlich jetzt einwerfen, dass dies alles nicht geschehen würde, würde man «die idioten» wegsperren. aber auch da muss ich Dich enttäuschen: es wird diese menschen immer geben.

    da ich mich oft direkt vor den fans aufhalte, könnte ich theoretisch tatsächlich eine solche fackel an den kopf kriegen. bis jetzt habe ich diese situationen aber immer richtig einschätzen können und war noch nicht einmal in der nähe dieser abartig heissen dinger. da sie für mich zur fankultur gehören, wäre ich für ein kontrolliertes abbrennen unmittelbar vor dem fansektor.

    übrigens: um Dein kind brauchst Du keine angst zu haben. die gewalttätigen menschen, von denen wir hier sprechen, suchen sich in aller regel entsprechend kampfwillige gegner. soweit ich weiss, kommen da praktisch nie unbeteiligte dazwischen.

    @lkm: Deine the ring geschichte erinnert mich daran, dass wir schon lange mal mit storm ins kino sollten. um uns zu fürchten.

  15. unbeteilgte
    >soweit ich weiss, kommen da praktisch nie unbeteiligte dazwischen.
    ob unbeteiligte zwischen die fronten geraten oder nicht, ist für mich der springende punkt, ob das öffentliche interesse die veröffentlichung von fotos rechtfertigt. je mehr ich es mir überlege, desto fragwürdiger scheint mir die veröffentlichung im vorliegenden fall, weil bei der keilerei dem cup-spiel ja keine unbeteîligten zu schaden kamen.

    das letzte mal wurden in luzern aber fotos nach ausschreitungen am bahnhof veröffentlicht. dort kommen ab und zu auch unbeteiligte unter die räder, polizisten werden angegriffen, es kommt zu erheblichen sachbeschädigungen und das öffentliche leben wird erheblich gestört. in diesen fällen erachte ich eine öffentliche fahndung durchaus als angemessen.

  16. verhältnismässigkeit
    das letzte mal wurden in luzern aber fotos nach ausschreitungen am bahnhof veröffentlicht. dort kommen ab und zu auch unbeteiligte unter die räder, polizisten werden angegriffen, es kommt zu erheblichen sachbeschädigungen und das öffentliche leben wird erheblich gestört. in diesen fällen erachte ich eine öffentliche fahndung durchaus als angemessen.
    ja, ich denke auch, in so einem fall ist der «pranger» eher verhältnismässig.

  17. unverhältnismässig
    >das letzte mal wurden in luzern aber fotos nach ausschreitungen am bahnhof veröffentlicht. dort kommen ab und zu auch unbeteiligte unter die räder
    konkrete beispiele? und werden dann nur fotos von leuten veröffentlicht, die tatsächlich unbeteiligte angegriffen haben, oder sind einfach pauschal alle mitschuldig die in der nähe waren?

    > polizisten werden angegriffen, es kommt zu erheblichen sachbeschädigungen und das öffentliche leben wird erheblich gestört. in diesen fällen erachte ich eine öffentliche fahndung durchaus als angemessen.
    persönliche freiheit und ordentliche verfahren aufgeben damit «das öffentlich leben» nicht gestört wird und die leute nicht ein paar minuten zu spät zur arbeit kommen?

    öffentlichkeitsfahndung muss eine ausnahme für extremfälle bleiben und darf nicht in jeder situation angewendet werden, in der sie gerade gelegen kommt. wer ordentliche verfahren aufgibt sobald sie etwas ungelegen kommt, der hatte nie ordentliche verfahren. unser rechtssystem kann nicht nur dann gelten, wenn die menschen nett sind, es muss auch dann (und besonders dann) gelten, wenn sich die leute nicht an regeln halten.

    deshalb sollen bei der öffentlichkeitsfahndung klare regeln gelten:

    1) es muss klar definiert sein, bei welchen gesetzesverletzungen öffentlichkeitsfahndung zugelassen wird (exlizit: die erwartete strafe im falle einer verurteilung muss gross genug sein; wer im bhf ein schaufenster kaputt macht muss beispielsweise vermutlich nicht mit einer strafe rechnen, die eine öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen würde, da die öffentlichkeitsfahndung per se im vergleich zur erwarteten strafe eine grosse strafe wäre)
    2) das verwendete fahndungsmedium muss der erwarteten position des straftäters entsprechen; fotos im internet veröffentlichen ist daher bei einer lokalen straftat nie akzeptabel
    3) öffentichkeitsfahndung darf nur dann stattfinden, wenn andere massnahmen keinen nützlichen erfolg gebracht haben oder bringen können
    4) ein gericht (und nicht die polizei) muss entscheiden wann öffentlichkeitsfahndung ausgeführt wird

    wenn ein ordentliches verfahren aufgegeben wird, dann sind nicht nur straftäter davon betroffen: wir alle sind weniger sicher, wenn wir uns nicht darauf verlassen können dass wir vom staat ein korrektes verfahren bekommen.

    und wie bereits erwähnt wurde, unmittelbarer effekt der ausweitung der öffentlichkeitsfahndung ist nicht, dass die gewalt zurückgeht, sondern dass sich die gewalttäter vermummen.

  18. convenient
    >ja, ich denke auch, in so einem fall ist der «pranger» eher verhältnismässig.
    wobei das wort «verhältnismässig» bei dir eigentlich «bequem» bedeutet. pranger ist dann okay, wenn’s deine interessen nicht beeinträchtigt, hm? 😛

    ordentliche verfahren können nicht nur dann durchgeführt werden, wenn sie gerade bequem sind, und dann ausgesetzt werden, wenn uns die straftäter gerade nicht passen. entweder gibt es ordentliche verfahren und klare regeln für alle, oder für niemanden.


  19. die unterscheidung, die sämi da macht ist einleuchtend. werden dritte bedroht oder gar angegriffen, gelten andere regeln, als wenn diese unruhestifter einfach nur gegenseitig auf sich los gehen.

  20. technische frage
    das verwendete fahndungsmedium muss der erwarteten position des straftäters entsprechen; fotos im internet veröffentlichen ist daher bei einer lokalen straftat nie akzeptabel
    wäre es technisch mit relativ geringem aufwand möglich, die fotos auf dem netz nur leuten zugänglich zu machen, die von rechnern in der region luzern aus auf das netz zugreifen?

  21. billig
    >die unterscheidung, die sämi da macht ist einleuchtend. werden dritte bedroht oder gar angegriffen, gelten andere regeln, als wenn diese unruhestifter einfach nur gegenseitig auf sich los gehen.
    blödsinn. es gelten genau die gleichen regeln. du kannst nicht die regeln für die leute ändern die dir nicht passen, und die gesetze dann aufheben wenn’s dir gerade bequem ist.

    und damit wären wir wieder bei dem für dich typischen argument, dass du ein spezialfall bist und bei dir andere regeln gelten als bei allen anderen menschen. beim pranger ist’s genau gleich wie bei den videogames und beim sexismus. wenndu brutale videogames spielst ist’s lustig, bei anderen gefährlich. wenndu einen sexistischen spruch machst ist’s falsch interpretiert, bei anderen ist’s ein vorurteil. wenn die leute anfussballmatches pyro zünden und sich prügeln und deshalb an den pranger kommen ist’s unfair, wenn’s leute am bahnhof sind ist’s okay.

    bullshit. es gelten an fussballmatches nicht andere gesetze. es müssen für alle die selben regeln gelten. ich wiederhole meine vier punkte:

    1) es muss klar definiert sein, bei welchen gesetzesverletzungen öffentlichkeitsfahndung zugelassen wird (exlizit: die erwartete strafe im falle einer verurteilung muss gross genug sein; wer im bhf ein schaufenster kaputt macht muss beispielsweise vermutlich nicht mit einer strafe rechnen, die eine öffentlichkeitsfahndung rechtfertigen würde, da die öffentlichkeitsfahndung per se im vergleich zur erwarteten strafe eine grosse strafe wäre)
    2) das verwendete fahndungsmedium muss der erwarteten position des straftäters entsprechen; fotos im internet veröffentlichen ist daher bei einer lokalen straftat nie akzeptabel
    3) öffentlichkeitsfahndung darf nur dann stattfinden, wenn andere massnahmen keinen nützlichen erfolg gebracht haben oder bringen können
    4) ein gericht (und nicht die polizei) muss entscheiden wann öffentlichkeitsfahndung ausgeführt wird

    es ist egal, ob der verdächtige am bahnhof oder auf einem fussballfeld war.

    >wäre es technisch mit relativ geringem aufwand möglich, die fotos auf dem netz nur leuten zugänglich zu machen, die von rechnern in der region luzern aus auf das netz zugreifen?
    könnte über die ip geprüft werden, ist aber nicht nötig: dafür gibt es beispielsweise lokale zeitungen.

  22. falsch verstanden
    >es ist egal, ob der verdächtige am bahnhof oder auf einem fussballfeld war.
    stimmt natürlich. das unterscheidungskriterium oben war ja aber auch nicht, ob es auf dem fussballplatz oder am bahnhof knallt, sondern ob unbeteilgte betroffen sind oder nicht. wenn im stadion unbeteiligte unter die räder kommen, rechtfertigt das öffentliche interesse m.e. auch in diesem fall eine veröffentlichung (wobei eine veröffentlichung in der zeitung wohl genügen würde, da gebe ich dir recht).

  23. einverstanden
    > wenn im stadion unbeteiligte unter die räder kommen, rechtfertigt das öffentliche interesse m.e. auch in diesem fall eine veröffentlichung
    konkret, die vier punkte:

    1. es wurde eine person verletzt. die verdächtigte person müsste im falle einer verurteilung mit einer erheblichen strafe rechnen, die klar über den durch die öffentliche fahndung verursachten schaden hinaus geht
    2. das foto der verdächtigten person (und nur dieser person) wird in lokalen medien veröffentlicht
    3. es ist nicht oder nur mit unverhältnissmässigen mitteln möglich, die verdächtigte person auf eine andere art ausfindig zu machen
    4. ein gericht (nicht die polizei unilateral) entscheidet, dass das foto veröffentlicht wird

    dann habe ich kein problem damit, dass öffentlich gefahndet wird, unabhängig davon ob jemand in einem fussballstadion oder am bhf verletzt wird.

    meine antwort auf amadé’s beitrag hat sich im übrigen auch mehr auf «gelten andere regeln» bezogen als auf den bahnhof. es gelten ebennie andere regeln, es kommen höchstens andere regeln zur anwendung. aber vermutlich hat amadé das auch so gemeint, deshalb entschuldige ich mich nachträglich für den kommentar oben.

  24. jus
    es gelten eben nie andere regeln, es kommen höchstens andere regeln zur anwendung. aber vermutlich hat amadé das auch so gemeint,
    das ist genau richtig. für solche genauigkeiten habe ich zu wenig jus studiert. my bad.

    und ja: der ort ist nicht das entscheidende. mit Deinen vier punkten kann ich mich einverstanden erklären.

  25. was passiert:
    sieht man
    hierganz genau. Einige haben sich gestellt, ihre Fotos sind zwar auf der Page der Kapo verschwunden, weg sind sie aber noch lange nicht. Ich finde, dass die regionale Suche mittels öffentlichkeitsfahndung, die Medien verpflichten sollte, dass die Fotos nicht weiter verwendet werden dürfen. (liese sich doch juristisch sicher irgendwi machen?)

  26. öffentlichkeitsfandung zum 2.
    Ich frag mich wirklich über die Polizei. Dass man Täter unter bestimmten umständen mittels einer öffentlichkeitsfahndung sucht kann ich ‹fast› verstehen.

    Aber muss man dafür gleich ein
    Happy Slapping video upen?

  27. happy slapping
    >Aber muss man dafür gleich ein Happy Slapping video upen?
    idee: da sie diese perversen videos nun sowieso veröffentlich könnte die polizei für den zugriff wenigstens geld verlangen! dann müssten wir alle ein bisschen weniger steuern bezahlen, und die politiker könnten sich über darstellung echter gewalt aufregen statt erwachsenen menschen ihre videospiele wegzunehmen.

  28. ?
    ich versteh’s nicht. waldbrände zeigt man keine mehr, wegen nachahmungsgefahr und so. aber dann das? wieso wurde nicht die sequenz nach der schlägerei alleine gezeigt? soll das eine präventionsmassnahme sein?

  29. videoveröffentlichung
    gemäss tagi::

    >Grundsätzlich müsste eine Veröffentlichung verhältnismässig sein, was bei dem brutalen Angriff der Fall gewesen sei. Eine weitere Voraussetzung sei, dass andere Fahndungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben. So sei das Video der Schläger von Kreuzlingen eine Woche nach der Tat veröffentlicht worden, nachdem die Ermittlungen negativ verlaufen seien.

    > Ausserdem müsse das Bildmaterial gut genug sein, sagte der Polizeisprecher weiter. Da alle drei Voraussetzungen in diesem Fall gegeben waren, habe der Untersuchungsrichter die Veröffentlichung genehmigt. Er habe diese sorgfältig geprüft, sagte der Untersuchungsrichter. Das Interesse an der Aufklärung überwiege in diesem Fall den Persönlichkeitsschutz, und bewegte Bilder seien realistischer als ein verpixeltes Standbild. Ausserdem sei eine Identifikation leichter, wenn man auch den Bewegungsablauf sehe.

    mit diesem vorgehen habe ich grundsätzlich kein problem. weshalb aber das ganze video veröffentlicht wurde ist mir trotzdem nicht klar. das ist sicher auch für die opfer nicht angenehm.

  30. Hm.
    Ich hab mir heute überlegt, dass dadurch, dass die Tat an sich auch öffentlich gezeigt wird, das Risiko vermindert wird, dass Unschuldige angeprangert werden. Ich meine, bei dem kreuzlinger Happy Slapping Video ists ja ziemlich offensichtlich, dass die Jungs nicht unschuldig sind – was bei den Luzerner Hooliganfotos schon deutlich unklarer ist…
    Trotzdem bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich das Vorgehen OK finden soll. Auch wenns offenbar erfolgreich war.

  31. doch
    In diesem Fall find ich die Veröffentlichung gerechtfertigt. Zweifelsfrei die Täter, und sonst keine Anhaltspunkte sie dingfest zu machen… kann ich akzeptieren. Aber wie LKM sagt, die Veröffentlichung des ganzen Viedeos kann ich mir auch nicht erklähren. Amade hat noch die Idee eingebracht, dass sich das Video schneller verbreitet, wenn man die ganze Szene zeigt. Ja sicher, es verbreitet sich viel schneller, aber das Ziel einer öffentlichkeitsfahndung muss, von mir aus gesehen, nicht sein, dass man die Täter innerhalb von 24h hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sie auch geschnappt hätte, wenn man nur die letzte Sequenz gezeigt hätt ist hoch. Wenn nicht, hätt man dann immernoch das ganze veröffentlichen können.

  32. details
    was wir von diesem spezifischen fall wissen:
    – zwei personen wurden leicht bis mittelschwer verletzt. damit ist die veröffentlichung des videos im vergleich zur erwarteten strafe wohl verhältnismässig (wobei ich das nicht wirklich objektiv und korrekt beurteilen kann)
    – vor der veröffentlichung wurde eine woche lang versucht, die personen auf andere art ausfindig zu machen. das scheint mir eine eher kurze, aber noch akzeptable frist
    – ein gericht hat die veröffentlichung zugelassen
    – die schuld der drei täter scheint offensichtlich

    auf der negativen seite:
    – der film wurde im internet veröffentlicht. das war unnötig, eine veröffentlichung in lokalen medien hätte wohl den selben effekt gehabt
    – es war unnötig, den ganzen film inklusive der tat zu veröffentlichen; fotos der drei täter hätten ausgereicht, und wenn nicht hätte man später immer noch zusätzliche medien veröffentlichen können

    fazit aus meiner sicht: öffentlichkeitsfahndung war hier angebracht. nicht okay war das medium, welches zur veröffentlichung verwendet wurde, und die effektiv veröffentlichten bilder.

    schnelle oder breite verbreitung per se kann nicht das ziel einer öffentlichkeitsfahndung sein. das ziel ist, die täter innert nützlicher frist zu finden. dass ich das video hier in rueras gesehen habe hat dazu mit sicherheit nichts beigetragen.

  33. effekt auf die opfer
    quoting myself:
    > das ist sicher auch für die opfer nicht angenehm.

    tagi:

    >Kieran W. meidet die Öffentlichkeit. Vor zwei Wochen schlugen drei Thurgauer Jugendliche ihn und seinen Kollegen in Kreuzlingen brutal zusammen. Der 20-Jährige versucht noch immer, die Tat zu verarbeiten. Und das ist nicht einfach: «Ich werde ständig auf der Strasse darauf angesprochen.» So etwa gestern, als er beim Coop Karussell vorbeilief. Ein Mann las vor dem Einkaufszentrum den «Blick», erkannte Kieran W. auf einem zensierten Bild darin und wollte mit ihm über den Vorfall reden. Doch schon bevor sein Name und Bild öffentlich waren, reagierte Kieran W.s Umfeld auf die Tat: «Meine Kollegen haben mich auf dem Fahndungsvideo erkannt.» Über die Internetplattform Facebook haben sie ihn dann gefragt, ob das wirklich er sei.

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