Hooligan-Konkordat in Luzern vorläufig doch nicht in Kraft

Wie der Kanton Luzern heute in einem Communique mitteilt, sieht man vorläufig von der Umsetzung des sogenannten Hooligan-Konkordats ab. Dies, weil man die Beurteilung einer Beschwerde gegen ebendieses Konkordat durch das Bundesgericht abwarten will.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern ist an einer rechtlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen interessiert. Die Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Konkordats muss gewährleistet sein. Bevor dies jedoch nicht durch das Bundesgericht definitiv geklärt ist, wird vorläufig auf eine Anwendung der neuen Konkordatsbestimmungen verzichtet. Dies betrifft insbesondere das Abtasten von Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen, die sogenannte Intimkontrolle, sowie die systematische, elektronische Zutrittskontrolle.

Aus der Pressemitteilung des Kanton Luzern vom 26. Februar 2013.

Damit dürfte auch der geplante Fanboykott ausbleiben. Zuvor hatten Luzerner Fangruppierungen dazu aufgerufen, ohne ID am Spiel gegen den FC Thun zu erscheinen. Wäre die Eingangskontrolle stur geblieben und hätte den ausweislosen Fans den Eintritt verweigert, wäre ein Public Viewing an einem bis anhin noch nicht kommunizierten Ort geplant gewesen. Nun ist aber mit dem bekannt grossartigen Support aus der Luzerner Fankurve zu rechnen. Der FC Luzern hat das in seiner derzeitigen Lage auch bitter nötig.