Die unanständige Mehrheit

Der Essay von Jonas Lüscher, der vorgestern im Tagesanzeiger erschienen ist, spricht so vieles aus, das ich schon längst denke. Eine Kernaussage ist sicher diese hier:

Darf man das sagen, dass die Entscheidung der Mehrheit eine unanständige ist? Ja, man muss sogar. Denn es gehört zum Wesen der Demokratie, dass sich die Mehrheit irren kann.

Die Kommentarspalten unter dem Onlineartikel füllen sich mit den Meinungen eben jener Mehrheit, die sich manchmal irrt. Ich weiss nicht, ob «unanständig» das geeignete Wort ist, um das auszudrücken was gemeint ist. Sicher sind aber die genannten Beispiele dafür perfekt gewählt.

Ausnahmsweise habe ich hier den Volltext reinkopiert. Wenn man den Pfeil klickt, kann man sich Lüschers Aussagen hier ganz genau ansehen. Und das lohnt sich. Ich bin mit jenem Kommentator einig, der meinte, dies sei der beste Text zur Besinnung anlässlich des 1. Augustes. Gerade in einer Zeit, in der unser Bundespräsident die Unabhängigkeit als wichtigstes Gut einschätzt und ein Rhetorik wählt, die einem Kriegsherren gut anstehen würde, ein wahres Wort.

Die Schweiz, das müsse man wissen, sei ein gespaltenes Land; das ist meine Standarderöffnung, wenn ich im Ausland die Schweiz erklären soll, und das kommt immer öfter vor, denn es steigt, mit der zunehmenden Irritation über gewisse Volksentscheide – über die in den grossen Zeitungen der Welt durchaus kritisch berichtet wird –, der Erklärungsbedarf.

Es gebe, so sage ich dann, eine aufgeklärte Bevölkerung, weltoffen, zuversichtlich, kosmopolitisch, vielsprachig, mobil und weit gereist, interessiert an Neuem, am Fremden, an der Welt. Und dann, ja dann gebe es eben auch jene, die aus diffusen Ängsten im Land der vier Minarette bereit seien, ein Bauverbot für ebensolche zu befürworten, die bereit seien, ihren Ressentiments ein einst mühsam errungenes Gut wie die Religionsfreiheit zu opfern. Jene, die den Grundsatz, dass jeder vor dem Recht gleich sei, aufgeben, sich für die Sippenhaft für Ausländer aussprechen. Jene, die das Völkerrecht als Vögterecht diffamieren. Es gebe eben jene, die es in Ordnung finden, wenn eines der reichsten Länder eine der strengsten Asylgesetzgebungen hat. Leute, die dafür sind, dass Menschen, die sie renitente Asylanten nennen, in einem eigens dafür zu bauenden Lager interniert werden.

Ja, sage ich dann, so ist das in der Schweiz, aber es gibt eben auch die anderen, nur sind wir, das hätten die Abstimmungen der letzten Jahre gezeigt, leider in der Minderzahl. Unwohl sei es uns, zwischen dieser Mehrheit, denn wir fänden ihre politischen Entscheidungen … ich suche nach einem Wort … und sage schliesslich: ausgesprochen unanständig.

Darf man das sagen, dass die Entscheidung der Mehrheit eine unanständige ist? Ja, man muss sogar. Denn es gehört zum Wesen der Demokratie, dass sich die Mehrheit irren kann.

Demokratische Entscheidungen können unanständig sein, dafür gibt es auch in der Schweizer Geschichte Beispiele. Natürlich war es unanständig, als die Männer am 29. April 1990 – ein Datum, das im Ausland immer wieder ungläubiges Nachfragen provoziert – an der Landsgemeinde in Appenzell mit Handabstimmung den Frauen das Stimmrecht verweigerten. Unanständig und falsch.

Eine Kälte des Herzens

Falsch war es schon immer. Falsch war es auch schon, als mann 1959 ein erstes Mal darüber abstimmen durfte, und falsch wäre es bereits gewesen, hätte man 500 oder 1000 Jahre zuvor darüber abstimmen dürfen. Aber richtig unanständig wurde es erst im Lauf der Geschichte, nachdem Olympe de Gouges im Zuge der Französischen Revolution ihre Erklärung verfasst hatte, nachdem 1869 in Wyoming ein erster Bundesstaat das Frauenwahlrecht eingeführt hatte. Erst recht nach 1948, als die Männer in der Schweiz beinahe die letzten in Europa waren, die ihre Frauen als Bürgerinnen zweiter Klasse behandelten.

Aber 1971, das erscheint uns doch heute als fast unfassbare Unanständigkeit und 1990 im Grunde genommen als obszöne Unanständigkeit. Und das war es, eine Unanständigkeit; eine ganz spezifische Unanständigkeit namens Sexismus. Dass es das war, zeigt sich daran, wie argumentiert wurde, weshalb die Schweiz in dieser Sache einen Sonderweg gehen dürfe: In der direkten Demokratie der Schweiz, so hiess es, habe das Volk ja nicht nur zu wählen, sondern auch über höchst komplexe Sachverhalte abzustimmen. Und dies traute man den Frauen offensichtlich nicht zu.

Wir sollten die Geschichte des Kampfes um das Frauenstimmrecht in der Schweiz präsent halten, denn sie lehrt uns, dass Mehrheiten irren können, dass Mehrheiten unanständig sein können (wiewohl ja hier von Mehrheit gar nicht die Rede sein kann, denn die eigentliche Mehrheit wurde ja gar nicht gefragt).

Es ist allerdings auch eine Geschichte, die zeigt, dass eine Demokratie Wege und Möglichkeiten kennt, solche Irrtümer mithilfe ihrer Institutionen und Instanzen und mit viel Geduld – die Bretter sind hart – zu korrigieren. Eine Geschichte, die zeigt, dass es manchmal notwendig ist, dass ein allgemeineres Recht (in diesem Fall das Bundesrecht) das andere (hier das kantonale Recht) für unrecht erklärt. Das scheint mir eine Lehre zu sein, die wir heute, mit Bezug auf das Verhältnis von nationalstaatlichem Recht zum Völkerrecht und den Menschenrechten, nicht vergessen dürfen.

Es ist für einen Demokraten tatsächlich keine Kleinigkeit, in einer Demokratie eine Mehrheit als unanständig zu bezeichnen, denn ein solches Urteil scheint auf den ersten Blick die Demokratie als solche anzugreifen. Das ist aber ein Irrtum, denn angegriffen wird damit nur die vulgäre Idee einer Demokratie, die sich auf einen unreflektierten Rechtspositivismus stützt.

Aber wollen wir denn nicht an dem festhalten, was Jürgen Habermas als die anspruchsvolle Idee der Demokratie bezeichnet? An der Idee, dass die Adressaten des Rechts zugleich dessen Autoren sind? Wollen wir denn nicht an der Hoffnung festhalten, dass unsere Demokratie die Staatsform ist, die am besten geeignet ist, auch die Rechte der Schwachen und der Minderheiten zu schützen – und das zu tun, haben wir uns mit der Präambel der Bundesverfassung verpflichtet?

Dann müssen wir bereit sein, immer wieder neu zu verhandeln, was recht und gerecht ist. Und wir werden nicht umhinkommen, für unsere Überzeugung einzustehen und die Dinge beim Namen zu nennen.

Die Dinge beim Namen nennen, das tun wir, in dem wir die Ergebnisse der Volksentscheide zum Bauverbot von Minaretten, zur Ausschaffungsinitiative und zur Verschärfung des Asylrechts unanständig nennen. Diese Mehrheitsentscheide kollidieren mit unserer wichtigsten und tiefsten Überzeugung: der Überzeugung, dass Leid und Schmerz und Demütigung das Schlimmste sind, was Menschen Menschen antun können.

Das Verbot spezifischer Bauwerke einer einzelnen Religion, die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative, die irgendwie an Völker- und Menschenrecht vorbeigewurstelt werden muss, die neue Asylgesetzgebung – und hier täuscht auch die eigentlich begrüssenswerte Verkürzung der Asylverfahren nicht über deren verschärfenden Charakter, über den geschichtsvergessenen Lagergeist, über die Abschaffung des Botschaftsasyls und der Wehrdienstverweigerung als Asylgrund hinweg: Diese von einer Mehrheit gewollten Gesetzesnovellen sind bestens dazu angetan, für Leid, Schmerz und Demütigung zu sorgen.

Eine Kälte des Herzens geht von diesen Entscheidungen aus und eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber der Not anderer, ein Mangel an Toleranz und Mitgefühl, ein latenter bis manifester Rassismus.

Völlige Perspektivlosigkeit

Aber ist es nicht auch hartherzig, die Ängste einer Mehrheit nicht ernst zu nehmen? Ja, in der Tat, ich mag sie nicht ernst nehmen, diese Ängste, denn erst einmal müssen wir die Verhältnisse geraderücken.

Die Gefahr, dass ein Bürger unseres Landes hungern muss, eine einzige Nacht in seinem Leben ohne Dach über dem Kopf verbringen muss, an Leib und Leben bedroht, eingesperrt und gefoltert wird, nicht sagen darf, was er will, nicht lesen darf, was er will, nicht lieben darf, wen er will, nicht zur Schule gehen darf, ist recht gering. Dass ein Somalier, ein Afghane, ein Nigerianer solches erlebt, damit muss er rechnen.

Ist denn eine Mehrheit unserer Bevölkerung nicht mehr in der Lage, sich die Perspektivlosigkeit eines Menschen vorzustellen, die so existenziell ist, dass er bereit ist, alles hinter sich zu lassen und unter Lebensgefahr in die totale Fremde aufzubrechen? Oder brauchen sie sich das nicht vorstellen, weil der Begriff des «Wirtschaftsflüchtlings» (der in unserem Land synonym zu sein scheint mit «Verbrecher») sie davon befreit und sie deswegen diese völlige Perspektivlosigkeit auch nicht mit dem Reichtum an Möglichkeiten in Beziehung setzen müssen, die wir hierzulande haben.

Als sei das Gute undenkbar

Aber eine Schweizer Strasse, die können wir uns alle vorstellen. Eine belebte Strasse in einer durchschnittlichen Schweizer Stadt, vielleicht kurz vor Ladenschluss, die Menschen gehen ihren Geschäften nach. 333 Menschen. Einer von ihnen ist ein Asylsuchender. Einer. Wäre es wirklich so ein Problem, wenn es zwei oder drei wären?

Es sind ganz andere Boote, die voll sind, und in diesen ertrinken Menschen, täglich.

Wer solches zu bedenken gibt, wird als naiver Gutmensch abgetan – aber was ist das für eine Gesellschaft, in der der Mensch, der Gutes will, als Schimpfwort taugt? Als sei das Gute undenkbar.

Die Fassungslosigkeit angesichts der Abstimmungsresultate ist auch nicht das fleischgewordene Gespenst des multikulturellen «Friede, Freude, Eierkuchen», sie ist vielmehr Ausdruck eines Vertrauens in die Problemlösungsfähigkeiten eines humanistischen, demokratischen Sozialstaates. Diese fremden Menschen, die zu uns kommen, brauchen nicht unbedingt unsere Freunde zu werden. Wir müssen sie auch nicht alle mögen. Sie können uns vielleicht sogar fremd bleiben. Und trotzdem sind wir ihnen verpflichtet.

Wir brauchen es auch nicht gut zu finden, dass Minarette gebaut werden. Ich persönlich würde mich freuen, wenn eines Tages niemand mehr das Bedürfnis hätte, ein Minarett zu bauen; einfach weil ich der Überzeugung bin, dass es besser wäre, wenn wir unsere Hoffnung auf ein besseres Leben im Jenseits aufgeben würden zugunsten einer Hoffnung auf ein besseres Leben für kommende Generationen. Aber es ist ein wichtiger Unterschied, ob wir Menschen dazu überreden oder sie dazu zwingen.

Wir sind auch nicht blind für die Probleme, die mit der Immigration kommen. Aber wir halten sie für lösbar und aushaltbar. Weil wir einen stabilen, handlungsfähigen Staat haben. Weil wir es uns als Nation leisten können. Weil es uns so gut geht.

Ja, es sind der Wohlstand und die Möglichkeiten unserer Nation, die diese Mehrheitsentscheide so unanständig machen. Eines sollten wir nicht vergessen: Schweizer zu sein, ist keine Leistung, es ist ein Zufall, der gnädige Zufall der reichen Geburt.

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