raffnix kommentare – part three

aus dem fall raffnix wurde gar kein fall, weil ich ihn nicht angezeigt habe. trotzdem gibt es wieder news von ihm. die meisten hier dürften sich noch an seinen kommentar von damals, der zu seiner «verbannung» geführt hat erinnern. der blogpost gibt darüber auskunft. ich habe es damals nicht bei den massnahmen hier belassen. vor allem um bei ähnlichen fällen in der zukunft die entsprechende reaktion bereitzuhalten, habe ich mich an die eidgenössische kommision gegen rassismus gewendet. von da wurde ich an das kobik weitervermittelt. kobik steht für die schweizerische koordinationsstelle zur bekämpfung der internetkriminalität. sie befasst sich mit cybercrimes. cybercrime, klingt ja ziemlich cool. ob cool oder nicht: inzwischen habe ich vom kobik folgende antwort erhalten:

[…] Der Blogeintrag von «Raffnix» könnte unter Umständen als ehrverletzend i.S.v. Art. 173 StGB (üble Nachrede) oder als diskriminierend i.S.v. Art. 261bis StGB (Rassendiskriminierung) gewertet werden. Bei Ersterem handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Solche Delikte werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, da man dem Opfer freistellen will, ob es eine Verfolgung wünscht oder das Delikt als nicht verfolgenswert erachtet. Rassendiskriminierung ist hingegen ein Offizialdelikt, wird also grundsätzlich auch ohne Strafantrag verfolgt. Da für beide Delikte die kantonalen Behörden zur Verfolgung zuständig sind, raten wir Ihnen, sich an diese zu wenden. Ob der jeweils erforderliche Tatbestand im hier vorliegenden Fall erfüllt ist, können wir nicht abschliessend beurteilen.

Wenn Sie dies wünschen, können Sie beim kantonalen Polizeiposten an Ihrem Wohnort Anzeige gegen «Raffnix» wegen Rassendiskriminierung erstatten. Zusätzlich oder alternativ ist eine Anzeige wegen übler Nachrede möglich. Bringen Sie alle Beweismittel wie den gesamten Blog, weitere Ihnen zugängliche Angaben über «Raffnix», etc. mit. […]

natürlich hält man sich von seiten kobik mit endgültigen aussagen zurück. dennoch wird ersichtlich, welche möglichkeiten ich hätte. ich hoffe sehr, dass ich sie nie nutzen werden müsse.

7 Antworten auf „raffnix kommentare – part three“

  1. da
    fährst du aber grobes Geschütz auf.
    Raffnix wird aber kaum beunruhigt sein müssen.

    Als Jurist muss ich dir sagen, dass du damit wohl kaum eine chance hast.

    Du müsstest nämlich alles, was in diesem zusammenhang steht, offenlegen, um nicht Gefahr zu laufen, wegen Rückbehaltung von Informationen in Verdacht zu geraten, du würdest nur einen der Beteiligten in die Pfanne hauen (mal salopp gesagt).

    Und falls du eine Niederlage einfährst, könntest du eine Klage wegen übler Nachrede riskieren.
    Und das wäre dann auch für die Sache negativ.

  2. jurist
    mit grobem geschütz hat das gar nichts zu tun. ich kläre nur meine möglichkeiten ab. und ich sähe nicht, weshalb ich nicht alles offenlegen könnte. ist ja ohnehin alles auf meinem blog zu sehen.

    schön, dass Du mir beratend zur seite stehst.

  3. alles offenlegen
    heisst dann auch, dass deine und Verfehlungen anderer auch da drauf sind, und das könnte dich auch was kosten.

    Und du müsstest auch den Nachweis erbringen, dass dies ein öffentlicher Raum ist (der von mehr als nur ein paar wenigen und wer wie lange dieses Thema gelesen hat).

    Natürlich kann ich dich beraten … 🙂

  4. >ich hoffe sehr, dass ich sie nie nutzen werden müsse.

    Müssen tust du ja nichts.

    >welche verfehlungen meinerseits meinst Du?

    Ich bin mir nicht so sicher, aber so wie ich die Sache verfolgt habe, sind ja auch einige Ausdrücke gegen Raffnix gefallen, die auch nicht gerade edel waren.

  5. Kann ich nicht?
    Muss ich ja auch nicht. Ich sagte nur, dass im fall einer Klage dein ganzer Blog durchleuchtet wird.

    Ich stehe ja nicht zur Diskussion.

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