wenn das volk falsch liegt

ein gutes beispiel dafür, dass das volk eben nicht automatisch richtig entscheidet, zeigt die aktuelle diskussion um die initiative zur wiedereinführung der todesstrafe für gewisse delikte. es ist vorstellbar, dass sich für eine solche initiative eine mehrheit finden lässt, die sie befürwortet. das würde die wiedereinführung deshalb aber nicht richtiger machen.

nur schon auf rationaler ebene macht sie keinen sinn: es gibt in ländern mit todesstrafe deswegen nicht weniger verbrechen. nur weil drakonische strafen drohen, sieht man deswegen nicht unbedingt automatisch von seinem vorhaben ab.

soweit ich weiss, macht es auch finanziell nicht wirklich sinn. da gibt es bestimmt zahlen aus den usa. da ich gerade in den ferien weile, mag ich diese nicht suchen.

diskutiert mal schön! 😉

15 Antworten auf „wenn das volk falsch liegt“

  1. Hinrichtungen
    >nur schon auf rationaler ebene macht sie keinen sinn: es gibt in ländern mit todesstrafe deswegen nicht weniger verbrechen. nur weil drakonische strafen drohen, sieht man deswegen nicht unbedingt automatisch von seinem vorhaben ab.
    Ganz davon abgesehen dass auch mit den besten Justizsystemen immer wieder unschuldige Menschen hingerichtet werden.

  2. und
    es macht finanziell auch keinen Sinn, da man in der USA den Angehörigen auch noch schadenersatz berappen muss, und nicht nur dem Verurteilten wenn das urteil bereits erstreckt wurde. (ok, den verurteilten interessiert das wohl nicht mehr).
    Hätte nicht gedacht, dass ich mal im Ernst über die Todesstrafe in der Schweiz diskutieren muss 🙁

  3. obwohl ich bei bestimmten delikten härtere zwangsmassnahmen befürworte, ist die todesstrafe keine akzeptable lösung. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich für solche barbereien mehrheiten finden.

    unser rechtssystem sieht für viele straftaten eigentlich ausreichend konsequenzen vor. leider wird aber der täter häufig in die opferrolle argumentiert, was dann in manchen fällen zu milden urteilen führt. eine klare absage an die kuscheljustiz wäre weit sinnvoller. zum beispiel muss endlich die verwahrungsinitiative umgesetztwerden.

  4. die härtere Strafe?
    Ist die Todesstrafe wirklich die härtere Strafe als z.B. lebenslange Verwahrung?

    Ich glaube, dass der Unterschied gering ist, wenn die Verwahrung nicht zum Quasi-Ferienaufenthalt wird, wie das in der Schweiz wohl ist.

    Wenn wir das Materielle anschauen, so sollte der Sträfling für den Staat mindestens kostenneutral sein.

    @limi
    Die Verwahrungsinitiative ist umgesetzt. Und zwar so, wie sie eben in den Gesetzen geschrieben wurde.
    Und derjenige, der immer eine härtere Gangart hochjubelt und die Linke für zu milde Strafen verantwortlich macht, hat die Kuscheljustiz selbst verabschiedet, nämlich EX- uf BR Blocher

  5. wer entscheidet,
    dass das Volk falsch liegt?

    Ganz einfach, ich, oder du, wenn das Volk anders entscheidet als ich oder du.
    hm … ?

    Was ist hässlicher,
    – wenn ein Wolf sieben Schafe reisst, weil die Älpler keine Hunde wollen, oder
    – wenn jedes Jahr 2600 Kühe abstürzen, weil sie von irgendwas (z.B. Gewitter) aufgescheucht werden?

    Tatsache ist bloss, dass Schafe auf Bergweiden kontraproduktiv sind, weil sie die Grasnarbe zerstören und so die Erosion fördern.

  6. Ich glaube, dass der Unterschied gering ist, wenn die Verwahrung nicht zum Quasi-Ferienaufenthalt wird, wie das in der Schweiz wohl ist.
    ja, da gehe ich mit dir einig. die haftbedingungen sollten den begangenen tagen angepasst werden.

    Die Verwahrungsinitiative ist umgesetzt. Und zwar so, wie sie eben in den Gesetzen geschrieben wurde.

    ich kann das zwar nicht mit fakten belegen. aber die letzte information, welche ich aus der presse vernahm, tönte anders. die initiativführerin hat sich nämlich beklagt, dass der volkswille noch überhaupt nicht umgesetzt wurde. ich lass mich da aber gerne eines besseren belehren.

    wer entscheidet, dass das Volk falsch liegt?

    die zeit! ausserdem ist es unmöglich, heute eine richtige entscheidung für übermorgen zu treffen. denn die vermeindlich richtige entscheidung heute, kann morgen bereits wieder falsch sein.

  7. Ziel der Strafe
    >Ich glaube, dass der Unterschied gering ist, wenn die Verwahrung nicht zum Quasi-Ferienaufenthalt wird, wie das in der Schweiz wohl ist.
    Damit stellt sich die Frage, was genau das Ziel einer Strafe ist. Will man die Gesellschaft vor dem Straftäter schützen und ihn (falls möglich) resozialisieren, oder will man sich am Straftäter rächen?

    Vergleichsstudien zeigen, dass härtere Strafen in den allermeisten Fällen keine zusätzliche abschreckende Wirkung haben:
    >Eine solche Strafverschärfung befriedigt das Bedürfnis vieler Bürger und der Betroffenen nach harten Konsequenzen. Wenn jemand etwas Schreckliches getan hat, so die natürliche Reaktion, dann soll er auch schwer dafür büßen. Zu mehr als einer Befriedigung solcher Rachegelüste taugt eine Strafverschärfung jedoch nicht. Das eigentliche Ziel, nämlich der Schutz der Beamten vor Gewalt, wird durch härtere Strafen nicht erreicht. Im Gegenteil.
    >Studien belegen, dass vor allem im Bereich der leichten bis mittelschweren Straftaten die abschreckende Wirkung einer Androhung, Verhängung oder eines Vollzugs einer Strafe gering ist. Das gilt besonders für leichte und mittelschwere Straftaten, bei ihnen haben Höhe und Schwere der Strafe überhaupt keine messbare Bedeutung. So steht es auch im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung, der im Jahr 2006 erschien. Wer eine Straftat begeht, denkt nicht an die Konsequenzen. Selbst das Risiko, erwischt zu werden, spielt lediglich bei leichteren Gesetzesverstößen eine Rolle.
    >Härtere Strafen haben jedoch nicht nur keine präventive Wirkung, sie können sogar dazu führen, dass Täter nach Absitzen der Strafe eher rückfällig werden. Auch das belegen Studien.
    Die Strafhöhe wirkt nicht abschreckend.

    Und aus Aronsons «Sozialpsychologie», spezifisch zur Todesstrafe:
    >Betrachten wir nun eine ganz andere Straftat und eine ganz andere Strafe: Mord- und Todesstrafe. Mehrheitlich unterstützen die US-Bürger die Todesstrafe für Mord, und zwar zum Teil, weil sie an ihre abschreckende Wirkung glauben. Es gibt keine schlimmere Strafe als den Tod, und wenn die Androhung der Todesstrafe auch nur ein paar Morde verhindert, ist es die Sache wert — so oder ähnlich wird argumentiert. Zur Überprüfung dieser Argumentation verglichen zahlreiche Studien die Mordraten in US-Bundesstaten , in denen die Todesstrafe gilt, mit denen in Bundesstaaten ohne Todesstrafe, die Mordraten in US-Staaten vor und nach der Einführung der Todesstrafe sowie die Mordraten in anderen Ländern vor und nach der Einführung der Todesstrafe. Die Ergebnisse sind absolut eindeutig: Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Todesstrafe präventiv gegen Mord wirkt.
    Was also ist das Ziel der Strafe? Wenn wir davon ausgehen dass diese Leute irgendwann wieder aus dem Gefängnis entlassen werden (was bei fast allen Sträflingen der Fall ist, abgesehen von Menschen die aktuell als unheilbar psychisch krank gelten – eine Klassifizierung, die sich in der Zukunft ändern könnte), dann sollte das Ziel sein, sicherzustellen dass diese Leute zum Zeitpunkt ihrer Entlassung keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellen.

    Und das erreicht man nicht, indem man sie besonders hart bestraft, im Gegenteil.

  8. >dass härtere Strafen in den allermeisten Fällen keine zusätzliche abschreckende Wirkung haben: …

    Dann hilft ja bloss Belohnung der Straftaten.
    oder eben Todesstrafe, das haällt die Rückfallraten tief.

    Es gibt ausserdem weniger Fehlurteile als Tote durch Rückfällige. Also ist es eine reine Güterabwägung, was besser ist.

  9. einfach
    Es gibt ausserdem weniger Fehlurteile als Tote durch Rückfällige. Also ist es eine reine Güterabwägung, was besser ist.
    schön, wenn alles so einfach ist, gell? morgen verbieten wir alle autos, gibt ja so viele verkehrstote. die sturmgewehre werden eingezogen, denn die töten seit dem zweiten weltkrieg nur noch ehefrauen und lebensmüde. fett und zucker werden nur noch rationiert abgegeben, bewegungstherapien werden staatlich organisiert und überwacht. brave new world.

  10. Huxley
    >>dass härtere Strafen in den allermeisten Fällen keine zusätzliche abschreckende Wirkung haben:
    >Dann hilft ja bloss Belohnung der Straftaten.
    Ich weiss nicht was das genau bedeutet, aber die Folgerung ist so oder so falsch. Was beispielsweise eine abschreckende Wirkung hat ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden.

    >Es gibt ausserdem weniger Fehlurteile als Tote durch Rückfällige. Also ist es eine reine Güterabwägung, was besser ist.
    Wie Amadé sagt, so funktioniert das natürlich nicht.

  11. ??
    >schön, wenn alles so einfach ist, gell? morgen verbieten wir alle autos, gibt ja so viele verkehrstote. die sturmgewehre werden eingezogen, denn die töten seit dem zweiten weltkrieg nur noch ehefrauen und lebensmüde. fett und zucker werden nur noch rationiert abgegeben, bewegungstherapien werden staatlich organisiert und überwacht. brave new world.

    Das ist eine Überlegung wert, hat aber keinen Zusammenhang mit meiner Aussage:
    Es gibt ausserdem weniger Fehlurteile als Tote durch Rückfällige. Also ist es eine reine Güterabwägung, was besser ist.

  12. Güterabwägung
    >Das ist eine Überlegung wert, hat aber keinen Zusammenhang mit meiner Aussage:
    >Es gibt ausserdem weniger Fehlurteile als Tote durch Rückfällige. Also ist es eine reine Güterabwägung, was besser ist.
    Der Zusammenhang ist, dass eine reine materielle Güterabwägung selten zu der korrekten Lösung führt. Rechte und Freiheiten haben einen hohen Wert, den man nicht mit materiellen Mitteln messen kann.

  13. materielle Güterabwägung
    materiell war das ja gar nicht, sondern es geht erstens rein um die Anzahl, und zweitens ist jedes Opfer mehr wert als Verbrecher. Und potentielle Opfer sind zu schützen, und nicht das Leben der Täter zu verlängern.

  14. Siehe oben.
    >materiell war das ja gar nicht, sondern es geht erstens rein um die Anzahl, und zweitens ist jedes Opfer mehr wert als Verbrecher.
    Das ist eine materielle Güterabwägung. Du ignorierst die Rechte der involvierten Personen und reduzierst das Thema auf eine rein mathematische Frage. Derart simplistische Ansätze haben in einem Rechtsstaat keinen Platz.

    > Und potentielle Opfer sind zu schützen, und nicht das Leben der Täter zu verlängern.
    Auch Täter haben Rechte.

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