strengstens verboten: buchstaben

ich glaube, es ist klar, dass in fussballstadien teilweise dinge passieren, die bestraft gehören. es ist auch klar, dass ein nationales stadionverbot eine sinnvolle strafe sein kann. dass man sie aber gegen leute anwendet, die buchstaben ins stadion tragen wollen, macht wenig sinn. doch alles der reihe nach.

in der st.galler afg-arena gilt seit wenigen tagen ein choreoverbot. dies, weil man in st.gallen befürchtet, pyro-fackeln würden in den choreos ins stadion geschmuggelt. doch mit dem choreoverbot hat man laut präsident hüppi die möglichkeiten noch nicht ausgereizt: Wir behalten uns vor, die Lautsprecher im ‹Espenblock› wieder zu entfernen und das Megaphon zu verbieten. wie es scheint, sind die fronten zwischen den heissblütigen sg-fans und dem restriktiven präsidenten verhärtet. deshalb erschien der espenblock beim spiel gegen luzern ganz in schwarz und verhinderte während 70 minuten jegliche anfeuerungsrufe. der espenblog hat sich ebenfalls seine gedanken zu diesem spiel gemacht. doch über die neusten entwicklunge weiss er noch nichts zu berichten.

bekanntlich haben die luzerner fans einen cleveren weg gefunden, das choreoverbot zu umgehen. ihr spruchband schnitten sie in einzelteile. drinnen wurden dann aus den buchstaben wieder worte. doch auf dem weg ins stadion stellten sich die sicherheitsleute quer. auch die einzelnen buchstaben seien verboten. man würde meinen, das sei ein witz. wie sich nun herausstellt ist es bitterer ernst. mehrere einzelbuchstabenträger haben für ihre «tat» ein schweizweites stadionverbot erhalten. dazu sollen sie auch noch eine busse bezahlen.

14 Antworten auf „strengstens verboten: buchstaben“

  1. irr ist,
    wer meint, mit Spruchbändern etwas erreichen zu können. Noch irrer sind jene, die allerlei gefährliches Zeugs mitbringen oder randalieren. Und wer hinter dem Spruchband steht und nichts sieht, interessiert sowieso niemanden.

  2. freie Sicht …
    … hast davon auch schon mal was gehört?

    Das Recht des einen hört dort auf, wo er das Recht des anderen einschränkt.

    Und in Stadien gibt der Betreiber die Regeln vor … wie hier auch…hier wird sogar ab und zu zensuriert 🙂

    Gehören Pyro-Fackeln auch zur allgemeinen Freiheit?

  3. Meinungs- und Informationsfreiheit
    Du hast kein Recht auf freie Meinungsäusserung, wenn du einen privaten Anlass (beispielsweise einen Fussballmatch) besuchst. Die Meinungsfreiheit ist ein [/gegen die Staatsgewalt/] gerichtetes Recht.

    Abgesehen davon ist aber offensichtlich, dass die Konsequenzen hier in keinem Verhältnis zur «Straftat» stehen.

  4. oh…..
    lkm kann sich auch kurz fassen … und ich teile seine Meinung, auch wenn sie eine Wiederholung von auch schon gesagtem steht.

    > gegen die Staatsgewalt
    kann, muss aber nicht zutreffen.

  5. wenn ich z.B. sage
    dass du manchmal etwas überheblich bist und an Selbstüberschätzung leidest.

    Die Staatsgewalt scheint wohl kaum daran Interesse haben.

  6. Missing the Point
    Wenn ich sage dass die Meinungsfreiheit ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Recht ist, dann bedeutet diese Aussage dass das Ziel des Rechtes ist, die Bürger vor [/staatlicher Zensur/] zu schützen. Die Meinungsfreiheit hindert den Staat daran, Zensurgesetze einzuführen, oder einzelne Personen zu zensieren.

    Als Beispiel: Eine Zeitung darf einen ihrer Journalisten zensieren; gegen die Zeitung ist das Recht nicht gerichtet. Der Staat darf hingegen den Journalisten nicht zensieren; das Recht ist also [/gegen die Staatsgewalt/] gerichtet.

  7. trennung zwischen staat und privat …
    … gelingt in dem falle nicht ohne weiteres. aufgrund dieser «straftat» bleibt den beiden betroffenen in den nächsten 2 jahren nicht nur der zugang in die afg-arena in st. gallen verwehrt, sondern werden die daten schweizweit allen vereinen der swiss football league übergeben, sprich besteht ein schweizweites stadionverbot. zudem ist nicht auszuschliessen, dass ihre personalien auch in der staatlichen hooligan-datenbank HOOGAN landen. chancen dagegen vorzugehen sind desweiteren klein und verlangen hohen finanziellen aufwand.

  8. Einverstanden
    Wie gesagt, die Konsequenzen stehen in keinem Verhältnis zur «Straftat», und sind rechtsstaatlich äusserst fragwürdig. Meine Aussage war lediglich: mit freier Meinungsäusserung hat das Ganze nichts zu tun.

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