niederbüren und der pranger

nachdem am 27. und 28. november im st.gallischen niederbüren die weihnachtsbeleuchtung beschädigt und eine scheibe eingeschlagen wurde, erfolgte ein zeugenaufruf. tatsächlich fand man die täter, 5 kinder im alter von 12 und 13 jahren. niklaus hollenstein, seines zeichens gemeindeamman niederbürens, griff dann eigenmächtig zu seltsam anmutenden massnahmen. im mitteilungsblatt der gemeinde und im internet veröffentlichte er die namen der täter und stellte sie somit an den medialen pranger. innert kürze wurden die über die veröffentlichung der daten nicht informierten eltern von den medien belagert.

mit der, für mich klar missbräuchlichen, praxis konfrontiert, äussert der cvp-politiker den für dieses verhalten typischen satz: «wehret den anfängen». etwas umgedeutet bin ich mit ihm einverstanden: wo kämen wir und der datenschutz hin, wenn jede kleinste straftat im kommunalen organ mit einer namensnennung bedacht würde? hängt der gemeindeamman seine geschwindigkeitsbussen im gemeindehaus aus?

tagesanzeiger
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3 Antworten auf „niederbüren und der pranger“

  1. mit Datenschutz (des Täters) ….
    hat das natürlich auch zu tun, noch mehr begrüsse ich allerdings den Schutz der Person (Opfer) und des Eigentums.

    Grundsätzlich begrüsse ich die Taktik des gemeinderats, ob allerdings Lausbubenstreiche gerade dazu geeignet sind, bleibe dahingestellt. Für Wiederholungstäter bin ich aber einverstanden.

  2. 12 Jahre
    Abgesehen von der Datenschutzverletzung, die in diesem Fall eine klar schlimmere Straftat darstellt als die kaputte Scheibe: Jeder normale 12-jährige Junge macht irgendwann mal (oder mehrmals) so etwas. Ich darf gar nicht sagen was ich in meiner Kindheit alles verbrochen habe. Das gehört zu einer normalen Kindheit und ist kein Indikator für späteres Verhalten; mit «Anfängen» hat es rein gar nichts zu tun. Derart extrem zu reagieren ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch noch unmenschlich und gemein. Wenn diese Kinder nun eine kriminelle Laufbahn einschlagen, dann hat das sicher mehr mit dieser ganzen Episode als mit der kaputten Scheibe zu tun.

    Hier nebenbei eine kurze Erklärung: Die Daten der Täter werden normalerweise unter anderem nicht veröffentlicht, weil das oft nicht im Sinne der Opfer ist, und nie im Sinne der unschuldigen Angehörigen der Täter. In diesem Fall sind nun beispielsweise nicht nur die Täter gebrandmarkt, sondern auch deren Familien – Eltern und Geschwister. Ob es sich um «Wiederholungstäter» handelt ist dabei vollkommen irrelevant.

  3. einverstanden, aber …
    es isr richtig, dass in diesem Fall mehr Schaden angerichtet wird, als gemacht wurde.
    Es ist sinnlos, auch noch Rache- oder Hassgefühle der Familie des Täters hervorzurufen, wenn Lausbubenstreiche übertrieben heraufstilisiert werden.

    Es gäbe aber schon Fälle, wo die Eltern in die Pflicht genommen werden sollten.

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