nein, nicht mit dem neuen auftritt. der ist nahe an dem der nzz und somit kühl aber sehr brauchbar. nur die bilder sind viel grösser. viel lustiger sind da die anwendugsbestimmungen und rechtlichen informationen. demnach ist nämlich das linken auf die tagi-seite ohne schriftliche bewilligung verboten. jawohl, verboten!
Zudem ist für Links, die von einer fremden Website auf die TA-Website führen, stets vorgängig eine ausdrückliche, schriftliche Bewilligung von Tamedia einzuholen.
aha, dann wäre ja dieser link verboten und dieser hier auch. schade eigentlich.
gesehen im journalistenschredder
fucking joke.
gah. die schweiz ist in internet-sachen den usa wirklich eine dekade hinterher. zuerst kriegen wir deine bezahlten blog-einträge, die im englischsprachigen web 2002 diskutiert und für dumm befunden wurden, und jetzt ein völlig idiotisches link-verbot, welches direkt aus dem jahr 1998 stammen könnte.
we’re doomed.
scheint schon gefixt zu sein?
jetzt finde ich nur noch
>Ausserdem muss für die Wiederveröffentlichung jeglicher Elemente die schriftliche Zustimmung von Tamedia eingeholt werden.
was vermutlich rechtlich gesehen auch nicht wahr ist, oder? sonst wäre ja dieser kommentar hier illegal, weil er den oben stehenden satz wiederveröffentlicht.
andererseits
… wurde hier doodle erfunden und google scheint’s auch nicht schlecht zu gefallen.
aber ja, der text wurde geändert. neu heist es jetzt folgendes:
wobei ich nicht recht verstehe, ob man jetzt linkszu odervon tamedia meint…
verwirrt
>wobei ich nicht recht verstehe, ob man jetzt links zu oder von tamedia meint…
ich glaube, der tagi ist ein bisschen verwirrt. entweder halten die ihre journalisten für nicht so ganz zurechnungsfähig (wer weiss, wo die überall hinlinken!), oder aber die haben das gefühl, dass ein link immer bidirektional ist; wenn jemand auf eine tagi-seite linkt, kann man auch von der tagi-seite zur anderen seite gehen.