von wegen meinungsfreiheit und so..

dieblocherverzapftindertürkeibullshitgeschichte nervt mich ja noch immer gewaltig. was fast noch schlimmer ist: die stete berufung gewisser herren (nein, damen tun das bislang nicht, oder?) auf die meinungsfreiheit. leider oder zum glück bin ich ja kein jurist. deshalb könnte ich das in eigenen worten wohl nicht passend ausdrücken. ist auch nicht nötig, denn daniel jositsch hat sich bereits darum gekümmert. der professor für strafrecht und straf­prozessrecht an der universität zürich erklärt die ganze geschichte so, dass sie selbst von hardman verstanden werden sollte.

Völkermord leugnen verletzt, Herr Blocher!

Bei der Strafnorm gegen den Rassismus geht es um weit mehr als das Leugnen von Völkermord. Und nicht nur dieses Gesetz schränkt die Meinungsfreiheit ein.

Anlässlich seines Türkei-Besuchs kriti­sierte Bundesrat Christoph Blocher die Antirassismus-Strafnorm. Er be­zog sich dabei insbesondere auf das Verbot, Völkermord zu leugnen, und kündigte an, eine Änderung der Strafnorm zu prüfen. Diese Äusserung des Justizministers hat die Gemüter erregt. Besonders heikel ist, dass sie ausgerech­net in der Türkei erfolgte, besteht zwischen der Türkei und der Schweiz auf Grund zweier Straf­verfahren gegen türkische Staatsangehörige doch mit Bezug auf die Rassendiskriminierungs-Straf­norm ein gespanntes Verhältnis.

Die Antirassismus-Strafnorm wurde im Jahr 1995 nach erfolgreicher Volksabstimmung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Sie hat den Schutz der Menschenwürde zur Aufgabe und soll verhindern, dass Angehörige betroffener Bevöl­kerungsgruppen durch rassistische Äusserungen und Angriffe verletzt werden. Bestraft werden daher der Aufruf zu Hass oder Diskriminierung; das Verbreiten von rassistischen Theorien; ras­sistische Propaganda; die eigentliche diskrimi­nierende Äusserung oder entsprechende An­griffe; die rassistisch begründete Verweigerung öffentlicher Leistung; und das Leugnen von Völ­kermord. Die so genannte Auschwitzlüge, auf die sich der Justizminister bezieht, ist also nur eine Facette strafbarer Rassendiskriminierung. Be­straft werden Personen, die aus rassistischen Gründen einen Völkermord leugnen oder ihn grob verharmlosen oder rechtfertigen. Dabei geht es ausdrücklich nur um Völkermorde, die historisch belegt sind. Zudem ist die Tat nur strafbar, wenn sie öffentlich und nicht bloss im privaten Rahmen geschieht.

Warum das Leugnen bestrafen?

Man kann sich mit Bezug auf die Bestrafung der Auschwitzlüge natürlich die Frage stellen, warum Unverbesserliche, die klar feststellbare Tatsachen wie den Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg leugnen, bestraft werden sol­len. Einerseits stellen solche Behauptungen trotz ihrer klaren Unrichtigkeit immer eine gewisse Gefahr dar, da beispielsweise bei Jugendlichen das Risiko einer Beeinflussung besteht. Anderer­seits (und das ist der Hauptgrund, warum das Leugnen von Völkermord bestraft wird) sind sol­che Behauptungen für die Angehörigen der be­troffenen Bevölkerungsgruppe sehr schmerz­hafte Angriffe, die sie im Kern ihrer Menschen­würde und ihrer Existenzberechtigung treffen.

Ein Völkermord ist darauf ausgerichtet, eine durch ihre Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder Ethnie gekennzeichnete Gruppe von Men­schen zu vernichten. Es handelt sich dabei um ei­nes der schlimmsten Verbrechen. Wer eine sol­che Tat in Frage stellt, entzieht den Betroffenen den Anspruch, als Opfer akzeptiert zu werden, und rechtfertigt direkt oder indirekt den Völker­mord. Das Verbot, Völkermord zu leugnen, be­trifft in der Praxis nur ganz wenige Personen. Die meisten Fälle beziehen sich auf das Leugnen des Holocausts im Dritten Reich. Aktuell sind aber auch zwei Fälle hängig, bei denen es um das Leugnen des Völkermords an den Armeniern durch türkische Staatsangehörige geht.

Justizminister Blocher behauptet, mit diesem Gesetz werde die Meinungsäusserungsfreiheit übermässig eingeschränkt. Die Meinungsäusse­rungsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. So hat auch Blocher sich vor kurzem an einem Karikatu­risten gestört, der den Justizminister in seinen Zeichnungen angegriffen hatte. Die Freiheit der Meinungsäusserung ist also dort zu begrenzen, wo die Betroffenen in einem Mass angegriffen werden, das nicht toleriert werden kann. Auch Bundesrat Blocher fordert dieses Recht selbstver­ständlich für sich ein, wenn er selbst betroffen ist. Da das Leugnen eines Völkermords die ange­griffene Bevölkerungsgruppe sehr stark verletzt, ist eine Einschränkung der Meinungsäusserungs­freiheit in diesem Bereich notwendig. Dies insbe­sondere, weil die Auswirkungen eines solchen Verbots alles andere als gravierend sind. Denn die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölke­rung hat keinen Bedarf nach der Freiheit, öffent­lich einen Völkermord in Frage zu stellen.

Auch die Behauptung, die Strafnorm sei aus­schliesslich zum Schutz der Opfer des Holocaust geschaffen worden, ist falsch. Vielmehr wurde die Norm ganz bewusst ausgeweitet, weil nicht einzusehen ist, weshalb nur eine bestimmte Be­völkerungsgruppe vor solchen Angriffen ge­schützt werden sollte. Hätte der Gesetzgeber eine entsprechende Einschränkung des Gesetzes vorgenommen, hätte man mit jedem Recht den Vorwurf der Einseitigkeit gemacht.

Natürlich spricht nichts dagegen, dass der Jus­tizminister sich für die Änderung eines Strafge­setzes ausspricht. Seine Kritik am Verbot der Au­schwitzlüge anlässlich des Türkei-Besuchs und mit Bezug auf konkrete Fälle ist aber weder not­wendig noch passend. Eine allfällige Entschei­dung, ob Anpassungsbedarf bezüglich der Anti­rassismus- Strafnorm besteht, hätten Bundesrat und Parlament zu fällen. Dort muss diese Diskus­sion stattfinden und nicht im Ausland im Rahmen eines Staatsbesuchs.

Öl ins Feuer gegossen

Dass Bundesrat Blocher dieses heikle Thema ausgerechnet in der Türkei aufbrachte, ist sicher kein Zufall. Es ist ihm bestens bekannt, dass zur­zeit Verfahren gegen zwei Türken laufen, die den Völkermord an den Armeniern bestreiten. Ob die beiden sich strafbar gemacht haben oder nicht, wird der Strafrichter entscheiden müssen. Die Äusserung des Justizministers birgt dabei aber die Gefahr einer unangemessenen Einwirkung auf die laufenden Verfahren. Die von Bundesrat Blocher gewählte Vorgehensweise ist nicht der Beginn einer sachlichen Diskussion über die Antirassismus-Strafnorm, sondern eine gewal­tige Ladung Öl, die in ein bereits loderndes Feuer gegossen wird.

[quelle: tagesanzeiger]

4 Antworten auf „von wegen meinungsfreiheit und so..“

  1. verhaeltnissmaessig
    und weil autofahren kleine kinder toeten kann, die auf gefaehrlichen strassen spielen, verbieten wir jetzt das autofahren. 😛

    die emotionale integritaet wird stark ueberbewertet. sind doch – hoffentlich – keine weicheiergesellschaft. also bitte, wenn man nicht mehr mal diskursfaehig ist, ts!

  2. adolf blocher
    dieses arschloch ist eine schande für die weltoffene und multikulturelle schweiz. dass so ein «bauer» überhaupt reden darf ist eine zumutung. hier entwickelt sich was…und sollte unverzüglich gestoppt werden! die schwei verliert ihr über die jahrzente aufgebautes image eines friedvollen landes!

    blocher raus! schickt ihn nach afrika.. dört kümmert man sich schon um ihn keine angst!

  3. ahem…
    also erstens:bauer ist in diesem fall völlig unpassend. ich kenne da ein paar landwirte, die sich durch Deine aussage wohl ziemlich beleidigt vorkämen. überhaupt Dein posting: glaubst Du, damit würdest Du etwas ändern? ein bisschen konstruktiver darfst Du schon werden.

    und dann noch zum «afrika-kommentar»… wenn Du, wie die leute der svp, afrika als einheitliches gebilde verstehst, dann hast Du gar nichts begriffen. Du stellst Dich damit auf die stufe von hardman. möchtest Du das?

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