666 schengen / dublin


dieses lustige zettelchen lag in meinem briefkasten. auszug:

Laut Bundesrat werden Grenzkontrollen durch Schleierfahndung im Inland ersetzt: alle – auch Schweizer – können jederzeit angehalten werden. Schon biem leisesten Verdacht – z.B. Aussehen, Kleidung, Verhalten, ein Wort zuviel, ausserkantonale Autoschilder, keine ID, SIS-Eintrag – kann es bedeuten in Handschellen abgeführt, eingesperrt, isoliert und einer Leibesvisitation unterzogen zu werden. Leibesvisitation ist Vergewaltigung an Frau, Mann, Kind oder Greis, indem Uniformierte dich splitternackt entkleiden und ihre Pfoten in deine Körperkavitäten stecken, routinemässi, einfach so. Völlig «legal», in der sauberen, rechtsstaatlichen Schweiz – whl als top-Werbung für Tourismus und Bankenplatz?

Das sind real erlebte Tatsachen. Menschrechtskonventionen, von der Schweiz ratifiziert, bezeichen solche Vorgehen als eindeutig verbotene Folter. Wie in Abu-Graib.

ist das noch lustig oder schon krank?

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